Barrierefrei-Umbau-Förderung 2026

Barrierefrei umbauen wird stark gefördert: Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von 4.180 € pro Person (Stand 2026) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — vom Badumbau bis zum Treppenlift. Dazu kommen der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" und Länder-Programme der Wohnraumförderung.

Stand der Programmprüfung: 18.07.2026

Was wird bei der Barrierefrei-Umbau-Förderung gefördert?

Der verlässlichste Zuschuss für den barrierefreien Umbau kommt nicht von der KfW, sondern von der Pflegekasse — und der steht im Gesetz, nicht in einem jährlich neu befüllten Fördertopf. Nach § 40 Absatz 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss zu „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen": bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen, Rampe am Eingang und Ähnliches. Vorausgesetzt wird ein Pflegegrad, nicht ein bestimmtes Einkommen und kein Eigentum an der Wohnung — auch Mieterinnen und Mieter können den Zuschuss erhalten. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addiert sich der Anspruch je Person bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag.

Besonders wertvoll ist eine gesetzliche Fristregel: Die Pflegekasse muss über den Antrag zügig entscheiden, spätestens einige Wochen nach Antragseingang — wird eine Fachperson oder der Medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist etwas. Teilt die Kasse die Gründe für eine Verzögerung nicht rechtzeitig mit, gilt die Leistung nach Fristablauf automatisch als genehmigt. Notiere dir deshalb unbedingt das Eingangsdatum deines Antrags.

Der zweite große Baustein ist die KfW: Der Kredit „Altersgerecht Umbauen" finanziert Barrierereduzierung unabhängig von Alter oder Pflegegrad zu günstigen Konditionen. Der ergänzende Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung war zuletzt wegen hoher Nachfrage zeitweise ausgeschöpft und nicht beantragbar — den tagesaktuellen Stand nennt die KfW auf ihrer Produktseite, bereits erteilte Zusagen bleiben in solchen Fällen regelmäßig gültig.

Drittens haben viele Länder und Kommunen eigene Programme zur Wohnraumanpassung, teils mit Einkommensgrenzen, teils als Pauschale. Sie lassen sich häufig mit dem Pflegekassen-Zuschuss verbinden, solange nicht derselbe Kostenanteil doppelt gefördert wird — dafür lohnt es sich, Rechnungen sauber nach Gewerken zu trennen. Ein Sonderfall mit eigener Anleitung ist der Treppenlift, für den zusätzlich die Unfall- oder Rentenversicherung zuständig sein kann, wenn er wegen eines Arbeitsunfalls oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist.

In allen drei Fällen gilt dieselbe Grundregel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Umbau beginnt — Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei ausdrücklich nicht als Vorhabensbeginn. Welche Landes- und Bundesprogramme zusätzlich zur Pflegekasse für deine Region gelten, zeigt die Übersicht unten mit Budget-Ampel und dem zuletzt geprüften Stand.

Bundesweite & Landes-Programme

Budget verfügbar Landesförderung

Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum – Barrierereduzierung

NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)

Kredit bis 100.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Darlehen bis 85% der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro; zusätzliche Zuschussbestandteile für Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit

L-Bank

Kredit bis 50.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Darlehen bis zu 50.000 Euro, Sollzins 1,00% (10 Jahre Zinsbindung), zzgl. Tilgungszuschuss von max. 1.500 Euro bei vollständig altersgerechtem Umbau

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

bis 26.000 €

bis 12.000 Euro für allgemeinen barrierefreien Umbau je Wohneinheit; bis 14.000 Euro für Maßnahmen zur Höhenüberwindung (Rampen, Lifte, Aufzüge); bis 26.000 Euro bei Grad der Behinderung ab 80

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)

bis 15.000 €

nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. rund 15.000 Euro pro Vorhaben

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Förderung von barrierefreiem Wohnen – Baudarlehen

Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)

Kredit bis 10.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Baudarlehen

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Wohnraumanpassung – Zuschuss barrierefreier Umbau

SAB (Sächsische Aufbaubank)

bis 10.000 €

Regelfall bis 4.000 Euro (80% der förderfähigen Kosten); bis 10.000 Euro bei Rollstuhlnutzung (Merkzeichen 'aG'/'Bl'/Pflegegrad mit Merkzeichen R); zzgl. 5.000 Euro Zuschlag für Bezieher von Grundsicherung

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

ThüBaFF – Förderrichtlinie Barrierefreiheit

Thüringer Aufbaubank

bis 7.500 €

7.500 Euro Zuschuss je barrierefrei nach DIN 18040-2 hergestellter Wohneinheit; Aufzugsförderung bis 15.000 Euro (erste 3 Geschosse) plus 5.000 Euro je weiterem Geschoss

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Kredit bis 50.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

bis 6.250 €

10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro

Stand: 18.07.2026

Status unklar Landesförderung

Wohnraumanpassungsdarlehen für Menschen mit Behinderung

IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)

Kredit bis 50.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

zusätzliches Darlehen bis 50.000 Euro für Menschen mit Schwerbehinderung, kombinierbar mit KfW 159/455-B

Stand: 18.07.2026

Städte mit eigenem Barrierefrei-Umbau-Programm

StadtBundeslandStatusmax. Förderung
Stuttgart Baden-Württemberg Budget verfügbar 6.250 €
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar
München Bayern Budget verfügbar
Nürnberg Bayern Budget verfügbar

Barrierefrei-Umbau-Förderung nach Bundesland

So kommst du an das Geld

  1. Pflegegrad klären. Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus — falls nicht vorhanden, zuerst bei der Pflegekasse beantragen.
  2. Kostenvoranschläge einholen. Mindestens zwei, das stärkt zugleich die Verhandlungsposition beim Fachbetrieb.
  3. Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Formlos, mit Kostenvoranschlag, unbedingt vor Beginn des Umbaus — Eingangsdatum notieren.
  4. Weitere Töpfe parallel prüfen. KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" sowie Landes- und Kommunalprogramme, soweit sie nicht dieselben Kosten doppelt fördern.
  5. Umbau nach Bewilligung durchführen. Rechnung einreichen, Auszahlung abwarten.

Häufige Fragen zur Barrierefrei-Umbau-Förderung

Wer bekommt den Pflegekassen-Zuschuss für den Umbau?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und Person — leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, addiert er sich bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag. Beantragt wird formlos bei der Pflegekasse, am besten vor dem Umbau mit Kostenvoranschlag.

Gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift?

Ja — der Treppenlift zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse (Pflegegrad vorausgesetzt). Zusätzlich fördern manche Länder und Kommunen; auch der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" finanziert Lifte.

Was fördert die KfW beim altersgerechten Umbau?

Ein zinsgünstiger Kredit finanziert Barriere-Reduzierung — Bad, Wege, Türen, Lift — unabhängig vom Alter. Der ergänzende Zuschuss ist budgetabhängig und war zuletzt häufig ausgeschöpft; der aktuelle Stand steht auf der KfW-Produktseite.

Kann ich Pflegekasse und andere Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich ja: Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich meist mit KfW-Kredit und Landesprogrammen kombinieren, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt. Die Richtlinien der Länder regeln Details.

Muss ich vor dem Umbau einen Antrag stellen?

Ja. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei ausdrücklich nicht als Vorhabensbeginn.

Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?

Teilt die Pflegekasse die Gründe für eine Verzögerung nicht rechtzeitig mit, gilt die Leistung nach Ablauf der gesetzlichen Frist als genehmigt — notiere dir deshalb das Eingangsdatum deines Antrags.

Offizielle Quellen: § 40 SGB XI (Pflegekassen-Zuschuss) · KfW — Altersgerecht Umbauen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.