Budget verfügbar Bundesförderung Stand: 18.07.2026

Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse)

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 4.180 €, bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro).

Förderhöhe

bis 4.180 € bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro)

Bedingungen

Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich. Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen/erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (Türverbreiterung, Treppenlift, barrierefreies Bad u.a.). Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse; kein Eigenanteil.

Antrag läuft über die individuelle Pflegekasse (z.B. AOK, TK, Barmer); je nach verändertem Pflegebedarf ist ein zweiter Zuschuss möglich.

Weitere Details bei Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) ↗

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