Budget verfügbar Bundesförderung Stand: 05.09.2026

Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse)

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 4.180 €, bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro).

Förderhöhe

bis 4.180 € bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro)

Bedingungen

Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich. Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen/erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (Türverbreiterung, Treppenlift, barrierefreies Bad u.a.). Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse; kein Eigenanteil.

Antrag läuft über die individuelle Pflegekasse (z.B. AOK, TK, Barmer); je nach verändertem Pflegebedarf ist ein zweiter Zuschuss möglich.

Weitere Details bei Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Antrag stellen, bevor du kaufst oder beauftragst

Die Bedingungen dieses Programms verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung aus.

2

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

3

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro)

4

Antragsweg beim Fördergeber erfragen

Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse).

Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund

Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.

ProgrammEbeneHöheStatus
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Bundesförderung bis 50.000 € Budget verfügbar
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) Bundesförderung bis 6.250 € Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung Weitere Förderung Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) Weitere Förderung Budget verfügbar
Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX) Weitere Förderung Budget verfügbar

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen?

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) fördert mit: bis 4.180 € — bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro).

Wer kann diese Förderung beantragen?

Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich. Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen/erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (Türverbreiterung, Treppenlift, barrierefreies Bad u.a.). Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse; kein Eigenanteil.

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse). Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?

Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B); Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

Passende Förderungen in der Nähe

Ratgeber zu dieser Förderung