Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse)
Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 4.180 €, bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro).
Förderhöhe
bis 4.180 € bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person (seit 1.1.2025 von 4.000 Euro angehoben); bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zum Vierfachen (max. 16.720 Euro)
Bedingungen
Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich. Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen/erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (Türverbreiterung, Treppenlift, barrierefreies Bad u.a.). Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse; kein Eigenanteil.
Antrag läuft über die individuelle Pflegekasse (z.B. AOK, TK, Barmer); je nach verändertem Pflegebedarf ist ein zweiter Zuschuss möglich.