Budget verfügbar Weitere Förderung Stand: 18.07.2026

Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX)

Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland)

Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger.

Förderhöhe

Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger

Bedingungen

Für Menschen mit Behinderung, wenn Beschaffung/Umbau/Ausstattung von Wohnraum zur selbstbestimmten Lebensführung nötig ist und andere Leistungsträger (Pflegekasse, KfW) nicht oder nicht ausreichend leisten (Nachrang). Antrag beim örtlichen Sozialamt/Eingliederungshilfeträger vor Baubeginn.

Kein bundesweit einheitlicher Betrag, da Umsetzung durch lokale Träger; als Ergänzungsmöglichkeit prüfen, wenn Pflegekasse/KfW nicht ausreichen.

Weitere Details bei Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland) ↗

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