Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX)
Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland)
Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger.
Förderhöhe
Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger
Bedingungen
Für Menschen mit Behinderung, wenn Beschaffung/Umbau/Ausstattung von Wohnraum zur selbstbestimmten Lebensführung nötig ist und andere Leistungsträger (Pflegekasse, KfW) nicht oder nicht ausreichend leisten (Nachrang). Antrag beim örtlichen Sozialamt/Eingliederungshilfeträger vor Baubeginn.
Kein bundesweit einheitlicher Betrag, da Umsetzung durch lokale Träger; als Ergänzungsmöglichkeit prüfen, wenn Pflegekasse/KfW nicht ausreichen.
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger
Antragsweg beim Fördergeber erfragen
Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland).
Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | Bundesförderung | bis 50.000 € | Budget verfügbar |
| Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | Bundesförderung | bis 6.250 € | Budget verfügbar |
| Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bundesförderung | bis 4.180 € | Budget verfügbar |
| Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung | Weitere Förderung | Budget verfügbar | |
| Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) | Weitere Förderung | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen?
Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland) fördert mit: Einzelfallentscheidung, abhängig vom örtlichen Träger.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Für Menschen mit Behinderung, wenn Beschaffung/Umbau/Ausstattung von Wohnraum zur selbstbestimmten Lebensführung nötig ist und andere Leistungsträger (Pflegekasse, KfW) nicht oder nicht ausreichend leisten (Nachrang). Antrag beim örtlichen Sozialamt/Eingliederungshilfeträger vor Baubeginn.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist Träger der Eingliederungshilfe (örtliche Sozialhilfeträger/Landkreise bzw. kreisfreie Städte, je nach Bundesland). Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B); Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.