Wer bekommt welche Förderung?

Mieter gehen keineswegs leer aus — es kommt auf die Maßnahme an.

MaßnahmeMieterEigentümerWEG
Balkonkraftwerk✅ meist ja (mit Vermieter-Zustimmung; manche Programme nur für Mieter)✅ Gestattungsanspruch
Wärmepumpe/Heizung❌ (Sache des Eigentümers)✅ bis 70 % (KfW)✅ über WEG-Beschluss
PV-Dachanlage/Speicher❌ (aber: Mieterstrom nutzen)✅ gemeinschaftlich
Dämmung/Fenster✅ BAFA/KfW✅ anteilig je Einheit
Wallbox✅ Anspruch auf Erlaubnis (§ 554 BGB), Stadtwerke-Boni oft offen✅ „Laden im Mehrparteienhaus" (Bund)
Lastenrad✅ personenbezogen
Begrünung/Zisterneteils (mit Zustimmung)

Die drei Grundregeln

  1. Gebäudemaßnahmen (Heizung, Dämmung, Dach-PV) beantragt der Eigentümer — in der WEG per Beschluss, bei vermieteten Objekten der Vermieter.
  2. Personenbezogene Förderungen (Lastenrad, Balkonkraftwerk, oft Wallbox-Boni) stehen auch Mietern offen — mit Zustimmung des Eigentümers, wo baulich nötig. Details: Balkonkraftwerk als Mieter.
  3. Einkommens-Boni (z. B. 30 % KfW-Einkommensbonus bei der Heizung) gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.

Der Grund für diese Dreiteilung liegt beim Antragsrecht: Bei Gebäudemaßnahmen trägt der Eigentümer die Kosten und stellt deshalb auch den Antrag — in der WEG per Beschluss, bei vermieteten Objekten übernimmt das der Vermieter. Personenbezogene Förderungen betreffen dagegen vor allem die Nutzung, nicht das Gebäude selbst, weshalb sie auch Mietern offenstehen, meist mit Zustimmung des Vermieters, wo bauliche Eingriffe nötig sind. Für die Wallbox gibt der Gesetzgeber Mietern sogar einen ausdrücklichen Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB. Wer zur Miete wohnt und trotzdem von Solarstrom profitieren möchte, kann statt einer eigenen Dachanlage auf Mieterstrom vom Vermieter oder Anlagenbetreiber zurückgreifen.

Was konkret in deiner Stadt gilt, zeigt die PLZ-Suche:

Häufige Fragen zu Mieter, Eigentümer & WEG

Bekommen Mieter überhaupt Förderung?

Ja, bei personenbezogenen Förderungen wie Balkonkraftwerk, Lastenrad oder Wallbox haben auch Mieter Anspruch, teils mit Zustimmung des Vermieters. Bei Gebäudemaßnahmen wie Heizung oder Dämmung ist dagegen der Eigentümer zuständig.

Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk fördern lassen?

Meist ja: Die meisten Programme stehen auch Mietern offen, mit Zustimmung des Vermieters — manche Programme sind sogar nur für Mieter gedacht. WEGs haben zusätzlich einen gesetzlichen Gestattungsanspruch.

Wer beantragt die Förderung für eine Wärmepumpe in der WEG?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet per WEG-Beschluss und beantragt die Förderung gemeinschaftlich. Der bis zu 70%ige KfW-Zuschuss richtet sich an die Eigentümer, nicht an einzelne Mieter.

Darf ich als Mieter eine Wallbox einbauen lassen?

Ja, Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Einbau einer Wallbox. Viele Stadtwerke-Boni stehen zusätzlich offen.

Gilt der KfW-Einkommensbonus auch für Mieter?

Nein, Einkommens-Boni wie der 30%ige KfW-Einkommensbonus bei der Heizung gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.

Was gilt für Photovoltaik, wenn ich zur Miete wohne?

Eine eigene PV-Dachanlage kann ein Mieter nicht fördern lassen, das ist Sache des Eigentümers. Als Alternative bietet sich Mieterstrom an, den Vermieter oder Anlagenbetreiber bereitstellen.

Wie du einen Antrag richtig stellst: Förderung richtig beantragen.