Was wird bei der Wärmepumpen-Förderung gefördert?
Der Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung, meist gegen eine Wärmepumpe, gehört zu den am stärksten geförderten Investitionen für Privatpersonen in Deutschland — zuständig ist auf Bundesebene vor allem die KfW mit einem Zuschusssystem aus Grundförderung und mehreren möglichen Boni, ergänzt um zinsgünstige Kredite. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem vom Haushaltseinkommen, von der Frage ab, ob eine noch funktionierende fossile Heizung ersetzt wird, und vom gewählten Heizungstyp. Weil sich Fördersätze, Programmbezeichnungen und die rechtlichen Vorgaben zum Heizungstausch immer wieder ändern — zuletzt gab es dazu erneut Diskussionen —, nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen oder Programmnummern. Die tagesaktuell gültigen Konditionen stehen direkt bei der KfW und der BAFA sowie in unserem Ratgeber.
Förderfähig sind nicht nur Wärmepumpen im engeren Sinn. Auch Pelletheizungen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz, Hybridlösungen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar moderne Split-Klimageräte, die technisch Luft-Luft-Wärmepumpen sind und primär zum Heizen eingesetzt werden, zählen zu den begünstigten Maßnahmen. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion bleiben dagegen außen vor. Auch Solarthermie-Anlagen zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung laufen über dieselbe Förderschiene wie der eigentliche Heizungstausch, nicht über die Photovoltaik-Förderung.
Eine oft unterschätzte, aber vergleichsweise günstige Maßnahme ist der hydraulische Abgleich: Der Fachbetrieb stellt die Heizungsanlage so ein, dass jeder Heizkörper die richtige Wassermenge bekommt, was spürbar Heizkosten spart. Bei größeren Gebäuden mit Gas-Zentralheizung ist er gesetzlich vorgeschrieben, bei geförderten Heizungstauschen verlangen KfW und BAFA ihn praktisch immer als Teil der Fachunternehmererklärung — wird er direkt mit dem Heizungstausch beauftragt, zählt er zu dessen förderfähigen Kosten mit.
Der Ablauf folgt bei allen Bausteinen demselben Grundmuster: erst ein Angebot einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage schließen, dann den Antrag stellen und erst nach Zusage tatsächlich beauftragen. Wer zuerst kauft oder beauftragt, riskiert den kompletten Verlust des Zuschusses — diese Reihenfolge ist über praktisch alle Programme hinweg die wichtigste Regel. Nach dem Einbau reichst du Rechnungen und die Bestätigung des Fachbetriebs ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Zusätzlich zur Bundesförderung zahlen viele Stadtwerke und Kommunen eigene Boni — von zusätzlichen Zuschüssen pro Wärmepumpe bis zu bezuschussten Beratungsterminen. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, regelt jeweils die kommunale Richtlinie zur Kumulierung. Welche Programme konkret für deine Stadt und dein Bundesland gelten, zeigt die Übersicht unten mit Budget-Ampel, Trägertyp und dem zuletzt geprüften Stand.