Wärmepumpen-Förderung 2026

Der Heizungstausch ist die höchstdotierte Privatpersonen-Förderung in Deutschland: Über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458, BEG) gibt es bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärmeanschluss — bis zu 21.000 € pro Wohneinheit. Dazu kommen Landes- und Stadtwerke-Boni, die sich teils stapeln lassen.

Stand der Programmprüfung: 18.07.2026

Was wird bei der Wärmepumpen-Förderung gefördert?

Der Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung, meist gegen eine Wärmepumpe, gehört zu den am stärksten geförderten Investitionen für Privatpersonen in Deutschland — zuständig ist auf Bundesebene vor allem die KfW mit einem Zuschusssystem aus Grundförderung und mehreren möglichen Boni, ergänzt um zinsgünstige Kredite. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem vom Haushaltseinkommen, von der Frage ab, ob eine noch funktionierende fossile Heizung ersetzt wird, und vom gewählten Heizungstyp. Weil sich Fördersätze, Programmbezeichnungen und die rechtlichen Vorgaben zum Heizungstausch immer wieder ändern — zuletzt gab es dazu erneut Diskussionen —, nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen oder Programmnummern. Die tagesaktuell gültigen Konditionen stehen direkt bei der KfW und der BAFA sowie in unserem Ratgeber.

Förderfähig sind nicht nur Wärmepumpen im engeren Sinn. Auch Pelletheizungen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz, Hybridlösungen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar moderne Split-Klimageräte, die technisch Luft-Luft-Wärmepumpen sind und primär zum Heizen eingesetzt werden, zählen zu den begünstigten Maßnahmen. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion bleiben dagegen außen vor. Auch Solarthermie-Anlagen zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung laufen über dieselbe Förderschiene wie der eigentliche Heizungstausch, nicht über die Photovoltaik-Förderung.

Eine oft unterschätzte, aber vergleichsweise günstige Maßnahme ist der hydraulische Abgleich: Der Fachbetrieb stellt die Heizungsanlage so ein, dass jeder Heizkörper die richtige Wassermenge bekommt, was spürbar Heizkosten spart. Bei größeren Gebäuden mit Gas-Zentralheizung ist er gesetzlich vorgeschrieben, bei geförderten Heizungstauschen verlangen KfW und BAFA ihn praktisch immer als Teil der Fachunternehmererklärung — wird er direkt mit dem Heizungstausch beauftragt, zählt er zu dessen förderfähigen Kosten mit.

Der Ablauf folgt bei allen Bausteinen demselben Grundmuster: erst ein Angebot einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage schließen, dann den Antrag stellen und erst nach Zusage tatsächlich beauftragen. Wer zuerst kauft oder beauftragt, riskiert den kompletten Verlust des Zuschusses — diese Reihenfolge ist über praktisch alle Programme hinweg die wichtigste Regel. Nach dem Einbau reichst du Rechnungen und die Bestätigung des Fachbetriebs ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Zusätzlich zur Bundesförderung zahlen viele Stadtwerke und Kommunen eigene Boni — von zusätzlichen Zuschüssen pro Wärmepumpe bis zu bezuschussten Beratungsterminen. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, regelt jeweils die kommunale Richtlinie zur Kumulierung. Welche Programme konkret für deine Stadt und dein Bundesland gelten, zeigt die Übersicht unten mit Budget-Ampel, Trägertyp und dem zuletzt geprüften Stand.

Bundesweite & Landes-Programme

Budget verfügbar Landesförderung

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (ISB-Kredit 505, Rheinland-Pfalz)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kredit bis 100.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Nachrangdarlehen bis 100.000 € (+5.000 € je weiterem Haushaltsmitglied), Zinsbindung 20 Jahre, Tilgungszuschuss bis 25 %

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Rund ums Haus – Energieeffizient Sanieren (BAB Bremen)

Bremer Aufbau-Bank (BAB)

Kredit bis 50.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €; Durchleitung von KfW 261/358/359 inkl. Tilgungszuschuss, zusätzliche Zinsverbilligung bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen)

IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)

1.000 € – 9.000 €

20 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen inkl. Umfeldmaßnahmen; max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit (MFH bis 100.000 €), Mindestförderung 1.000 €

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

SAB Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Kredit ab 20.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Zinsverbilligtes Darlehen ab 20.000 € (0,8 % Zinsvergünstigung, Zinsbindung 10 Jahre, Laufzeit bis 35 Jahre)

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung)

KfW / BMWE (BEG WG)

Kredit bis 150.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse), Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe, +10 % Worst-Performing-Building-Bonus, +15 % Bonus serielle Sanierung

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

KfW

Kredit bis 120.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWSB)

bis 28.000 €

bis zu 28.000 € für ein Einfamilienhaus, 15.000 € zusätzlich pro weitere Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW-Förderung für Heizungen ab 2025

KfW · Bielefeld

bis 21.000 €

bis zu 30 % der Kosten, kann durch Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden, max. 21.000 Euro für Einfamilienhaus

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

KfW / BMWE (BEG EM)

bis 21.000 €

30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BAFA – Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen (BEG EM)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 9.000 €

30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BAFA – Heizungsoptimierung (BEG EM)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 6.000 €

15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen

Stand: 18.07.2026

Ausgelaufen Landesförderung

Förderung Heizungstausch Bremen

Land Bremen · Bremen

bis 6.000 €

bis zu 60 Prozent der Investitionsausgaben

Stand: 18.07.2026

Ausgelaufen Landesförderung

Effiziente GebäudePLUS (Berlin)

Investitionsbank Berlin (IBB)

Zuschuss bis 500.000 € je Vorhaben über fünf Fördermodule (u.a. Heizungstausch, Wärmeschutz)

Stand: 18.07.2026

Städte mit eigenem Wärmepumpen-Programm

StadtBundeslandStatusmax. Förderung
München Bayern Budget verfügbar 30.000 €
Essen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 14.000 €
Bielefeld Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 21.000 €
Bonn Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 21.000 €
Dresden Sachsen Budget verfügbar 21.000 €
Hannover Niedersachsen Budget verfügbar 10.000 €
Weinheim Baden-Württemberg Budget verfügbar 5.000 €
Göttingen Niedersachsen Budget verfügbar 4.500 €
Mannheim Baden-Württemberg Budget verfügbar 4.000 €
Bad Homburg vor der Höhe Hessen Budget verfügbar 3.000 €
Konstanz Baden-Württemberg Budget verfügbar 2.000 €
Siegen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 1.500 €
Aachen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 1.000 €
Neuburg an der Donau Bayern Budget verfügbar 1.000 €
Soest Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 1.000 €
Frechen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 750 €
Darmstadt Hessen Budget verfügbar 500 €
Erkrath Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 500 €
Bochum Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 300 €
Hamburg Hamburg Budget verfügbar 300 €
Kleve Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 250 €
Steinfurt Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 150 €
Frankfurt am Main Hessen Budget verfügbar
Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar
Koblenz Rheinland-Pfalz Budget verfügbar
Stuttgart Baden-Württemberg Budget verfügbar
Unna Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar
Wiesbaden Hessen Budget verfügbar
Bremen Bremen derzeit kein aktives Programm 6.000 €
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg derzeit kein aktives Programm 2.000 €
Ulm Baden-Württemberg derzeit kein aktives Programm 2.000 €
Braunschweig Niedersachsen derzeit kein aktives Programm 1.500 €
Wuppertal Nordrhein-Westfalen derzeit kein aktives Programm 1.250 €
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen derzeit kein aktives Programm
Köln Nordrhein-Westfalen derzeit kein aktives Programm
Münster Nordrhein-Westfalen derzeit kein aktives Programm

Wärmepumpen-Förderung nach Bundesland

So kommst du an das Geld

  1. Bestandsaufnahme und Beratung. Fachbetrieb oder Energieberater einbinden, passenden Heizungstyp und Umfeldmaßnahmen (z. B. hydraulischer Abgleich) klären.
  2. Angebot und Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Liefer- oder Leistungsvertrag so gestalten, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.
  3. Antrag stellen — vor der Beauftragung. Diese Reihenfolge ist die wichtigste Regel bei praktisch allen Programmen und entscheidet über den Anspruch.
  4. Einbau durch den Fachbetrieb. Umfeldmaßnahmen wie Pufferspeicher oder Heizkörpertausch gleich mit einplanen.
  5. Nachweise nach Durchführung einreichen. Rechnungen und die Fachunternehmererklärung einreichen, danach erfolgt die Auszahlung.
  6. Regionale Zusatzförderung separat prüfen. Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich — Bedingungen und Kumulierung stehen auf der jeweiligen Programmseite.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 genau?

Das hängt von mehreren Faktoren ab — unter anderem Haushaltseinkommen, Heizungstyp und ob eine funktionierende fossile Heizung ersetzt wird — und setzt sich aus Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Weil sich Sätze ändern können, nennen wir hier keine feste Prozentzahl; die aktuell gültigen Konditionen stehen direkt bei der KfW.

Muss die alte Heizung kaputt sein?

Nein. Gefördert wird grundsätzlich auch der freiwillige Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vorhabensbeginn: Erst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, dann den Antrag stellen, dann beauftragen. Diese Reihenfolge gilt unabhängig von der Höhe der Förderung.

Kann ich Bundesförderung und Stadtwerke-Förderung kombinieren?

Oft ja: Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, regelt jeweils die Richtlinie zur Kumulierung.

Wird eine Klimaanlage gefördert?

Nur als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Heizfunktion als Hauptzweck und Fachinstallation. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion werden nicht gefördert.

Lohnt sich ein hydraulischer Abgleich vor dem Heizungstausch?

Ja — er senkt spürbar den Verbrauch und wird bei geförderten Heizungstauschen ohnehin praktisch immer verlangt. Direkt mit dem Heizungstausch beauftragt, zählt er zu dessen förderfähigen Kosten.

Offizielle Quellen: BAFA — Energieförderung im Überblick · KfW — Förderung für Privatpersonen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.