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Kommunale Förderung
Stadt Hamburg · Hamburg
bis 300 €
Die Förderhöhe ist nicht explizit genannt, aber es wird von Zuschüssen gesprochen.
Die Stadt Hamburg bietet verschiedene Fördermodule für Heizungen an, darunter Zuschüsse für erneuerbare Wärme, Anschluss an Wärmenetze und Hausanschlussleitungen. Die Installation muss von Handwerksbetrieben ausgeführt werden und es gelten bestimmte Auflagen.
Bedingungen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Die Installation muss von Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Es gelten Anforderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.
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Stand: 18.07.2026
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Landesförderung
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
1.000 € – 9.000 €
20 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen inkl. Umfeldmaßnahmen; max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit (MFH bis 100.000 €), Mindestförderung 1.000 €
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW / BMWE (BEG WG)
Kredit
bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse), Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe, +10 % Worst-Performing-Building-Bonus, +15 % Bonus serielle Sanierung
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW
Kredit
bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWSB)
bis 28.000 €
bis zu 28.000 € für ein Einfamilienhaus, 15.000 € zusätzlich pro weitere Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW · Bielefeld
bis 21.000 €
bis zu 30 % der Kosten, kann durch Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden, max. 21.000 Euro für Einfamilienhaus
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW · Bonn
bis 21.000 €
Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW / BMWE (BEG EM)
bis 21.000 €
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 9.000 €
30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 6.000 €
15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW · Essen
30 € – 70 €
30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Stand: 18.07.2026