BAFA – Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen (BEG EM)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 9.000 €, 30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Förderhöhe
bis 9.000 € 30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Bedingungen
Gebäudenetz mit mind. 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme; auch der Anschluss an ein neu errichtetes Gebäudenetz ist förderfähig. Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten, Mindestinvestition 300 € brutto.
Fuer Antraege ab 21.07.2026 gelten neue BEG-Regeln.
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Antrag direkt beim Fördergeber einreichen
Der Antrag läuft über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) — der Link steht oben auf dieser Seite.
Zusätzlich möglich: Wärmepumpen-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung) | Bundesförderung | bis 150.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) | Bundesförderung | bis 120.000 € | Budget verfügbar |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | Bundesförderung | bis 28.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
| KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Heizung & Wärmepumpe?
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit: bis 9.000 € — 30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Gebäudenetz mit mind. 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme; auch der Anschluss an ein neu errichtetes Gebäudenetz ist förderfähig. Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten, Mindestinvestition 300 € brutto.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft direkt über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Heizung & Wärmepumpe-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung); KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude); Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.