Budget verfügbar Bundesförderung Stand: 18.07.2026

KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

KfW

KfW fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Es handelt sich um einen Kredit: bis 120.000 €, bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.

Höhe der Förderung

Kredit bis 120.000 € bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Bedingungen

Ergänzt die Zuschussförderung: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW (z. B. Heizungsförderung 458) oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen, nicht älter als 12 Monate. Beantragung über die Hausbank.

Foerderung unter Vorbehalt verfuegbarer Haushaltsmittel.

Zum offiziellen Antrag bei KfW ↗

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