KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
KfW
KfW fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Es handelt sich um einen Kredit: bis 120.000 €, bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
Höhe der Förderung
Kredit bis 120.000 € bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Bedingungen
Ergänzt die Zuschussförderung: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW (z. B. Heizungsförderung 458) oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen, nicht älter als 12 Monate. Beantragung über die Hausbank.
Foerderung unter Vorbehalt verfuegbarer Haushaltsmittel.