KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
KfW
KfW fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Es handelt sich um einen Kredit: bis 120.000 €, bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
Höhe der Förderung
Kredit bis 120.000 € bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Bedingungen
Ergänzt die Zuschussförderung: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW (z. B. Heizungsförderung 458) oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen, nicht älter als 12 Monate. Beantragung über die Hausbank.
Foerderung unter Vorbehalt verfuegbarer Haushaltsmittel.
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von KfW. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Antrag direkt beim Fördergeber einreichen
Der Antrag läuft über KfW — der Link steht oben auf dieser Seite.
Zusätzlich möglich: Wärmepumpen-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung) | Bundesförderung | bis 150.000 € | Budget verfügbar |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | Bundesförderung | bis 28.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
| KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
| KfW-Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Heizung & Wärmepumpe?
KfW fördert mit: bis 120.000 € — bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Ergänzt die Zuschussförderung: Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW (z. B. Heizungsförderung 458) oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen, nicht älter als 12 Monate. Beantragung über die Hausbank.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft direkt über KfW. Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Heizung & Wärmepumpe-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung); Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.