Heizungsgesetz (GEG): Was gilt für dich?

Keine Panik vor dem „Heizungsgesetz" — die Regeln greifen gestaffelt, und der Staat zahlt kräftig mit.

Die Kernregel: 65 % erneuerbare Energien

Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung oder Hybridlösungen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung.

Wann gilt das bei dir? Die Fristen

Ausnahmen und Übergänge

Bei einer Heizungshavarie gibt es mehrjährige Übergangsfristen, Härtefallregelungen schützen vor unzumutbaren Belastungen, und wo ein Fernwärmeanschluss absehbar ist, reicht ein Anschlussvertrag. Wichtig: Vor jedem Gasheizungs-Einbau ist eine Beratung Pflicht.

Die gute Nachricht: bis zu 70 % Förderung

Der Umstieg wird massiv bezuschusst — 30 % Grundförderung, bis 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €), gedeckelt bei 70 % von max. 30.000 € Kosten. Alle Details im Wärmepumpen-Ratgeber — und welche Programme bei dir vor Ort dazukommen, zeigt die Heizungsförderung-Übersicht.

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz

Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Die 65-%-Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird.

Was bedeutet die 65-%-Regel genau?

Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — etwa durch Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung oder eine Hybridlösung.

Ab wann gilt das Gesetz in meiner Stadt?

In Neubaugebieten bereits seit 2024. In Großstädten über 100.000 Einwohnern greift die Regel seit Mitte 2026, weil dort die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit und bis dahin Übergangsregeln.

Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich kaputt geht?

Bei einer Heizungshavarie gelten mehrjährige Übergangsfristen, und Härtefallregelungen schützen vor unzumutbaren Belastungen. Ist ein Fernwärmeanschluss absehbar, reicht zunächst ein Anschlussvertrag.

Wie viel Förderung gibt es beim Umstieg?

Bis zu 70 % — zusammengesetzt aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus und 30 % Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 €, gedeckelt bei maximal 30.000 € Kosten.

Ist vor dem Einbau einer neuen Gasheizung eine Beratung Pflicht?

Ja. Vor jedem Gasheizungs-Einbau ist eine Beratung vorgeschrieben, damit du die Übergangsregeln und Alternativen kennst, bevor du dich festlegst.

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