Wärmepumpe: Bis zu 70 % Förderung sichern
Der Heizungstausch ist die höchstdotierte Förderung für Privatpersonen — so setzt du sie zusammen.
Die Bausteine der KfW-Heizungsförderung
- 30 % Grundförderung — für jede förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude.
- +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus — wenn du eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung freiwillig ersetzt.
- +30 % Einkommensbonus — bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €.
- +5 % Effizienzbonus — z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme.
Gedeckelt ist die Summe bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 21.000 € Zuschuss.
Wie sich die Boni in der Praxis summieren: Die 30 % Grundförderung bekommt jede förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude automatisch. Wer zusätzlich eine noch funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung freiwillig austauscht, holt sich den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % dazu — unabhängig vom Einkommen. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € kommt der Einkommensbonus von 30 % obendrauf, und wer sich für eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme entscheidet, sichert sich zusätzlich den 5 % Effizienzbonus. In der Summe darf die Förderquote 70 % aber nicht übersteigen — bei den gedeckelten 30.000 € förderfähigen Kosten sind das maximal 21.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
So läuft der Antrag
- Angebot einholen und Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen.
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen (vor Vorhabensbeginn!).
- Nach Zusage: Einbau, Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Regionale Zuschüsse obendrauf
Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich — von Wärmepumpen-Boni bis zu Beratungszuschüssen. Ob sich das mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, regelt die jeweilige Richtlinie (Stichwort Kumulierung). Prüfe mit deiner PLZ, was bei dir geht:
Tipp: Auch Umfeldmaßnahmen (Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Bohrung bei Erdwärme) zählen zu den förderfähigen Kosten. Alle Programme für deine Region findest du in der Kategorie Heizung & Wärmepumpe.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung maximal?
70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 21.000 € Zuschuss.
Aus welchen Bausteinen setzt sich die Förderung zusammen?
30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude, plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Ersatz einer funktionierenden fossilen Heizung, plus 30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €, plus 5 % Effizienzbonus.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Vorhabensbeginn: Erst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, dann im KfW-Kundenportal beantragen, erst danach beauftragen.
Zählen auch Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten?
Ja — Pufferspeicher, Heizkörpertausch oder eine Bohrung bei Erdwärme zählen mit zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpen-Installation.
Kann ich KfW-Förderung mit regionalen Zuschüssen kombinieren?
Oft ja: Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich, von Wärmepumpen-Boni bis zu Beratungszuschüssen. Ob sich das mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, regelt die jeweilige Richtlinie zur Kumulierung.
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