Regenwasser-Förderung 2026

Klimaanpassung wird kommunal gefördert: Viele Städte zahlen Zuschüsse für Zisternen und Regenwassernutzung, Dach- und Fassadenbegrünung oder das Entsiegeln von Höfen — oft 30–50 % der Kosten. Nebeneffekt: Gründächer und Versickerung senken vielerorts die Niederschlagswasser-Gebühr.

Stand der Programmprüfung: 19.07.2026

Was wird bei der Regenwasser-Förderung gefördert?

Klimaanpassung am eigenen Haus wird so gut wie ausschließlich kommunal gefördert — eine zentrale Bundes- oder Landesbehörde gibt es dafür in aller Regel nicht, zuständig ist jeweils deine Stadt oder ihr Stadtentwässerungsbetrieb. Gefördert werden typischerweise Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Entsiegeln befestigter Flächen, oft als Anteil der Kosten mit einem Höchstbetrag.

Wie großzügig und wie zahlreich diese Programme sind, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und selbst zwischen benachbarten Städten stark — manche Kommunen haben eigene, bekannte Förderprogramme mit eigenem Namen für Dachbegrünung oder Regenwassermanagement, andere fördern nur einzelne Bausteine oder noch gar nicht. Deshalb ist die Bundesland-Übersicht unten hier ergiebiger als die bundesweite Zahl auf dieser Seite.

Ein Doppeleffekt lohnt sich fast immer mitzudenken: Entsiegelte oder begrünte, versickerungsfähige Flächen senken in vielen Kommunen zusätzlich zum einmaligen Zuschuss dauerhaft die gesplittete Niederschlagswassergebühr. Wer einen Schottergarten zurückbaut, kann das oft direkt mit der Begrünungsförderung derselben Programme verbinden. Wichtig für die Nutzung im Haus, etwa für WC oder Waschmaschine: Hier gelten zusätzliche Technikregeln zur Trennung vom Trinkwassernetz, die du bei der zuständigen Wasserbehörde anzeigen musst.

Auch hier gilt die allgemeine Regel: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Kommune eingereicht werden, meist mit Kostenvoranschlag. Welche Programme für deine Stadt konkret gelten, zeigt die Übersicht unten mit Budget-Ampel und dem zuletzt geprüften Stand.

Bundesweite & Landes-Programme

Budget verfügbar Landesförderung

Schwammstadt-Förderung – Modul Dachbegrünung (Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen)

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Freie Hansestadt Bremen); Abwicklung: Bremer Umwelt Beratung e.V. · Bremen/Bremerhaven

bis 7.500 €

Gestaffelt: Stufe 1 (Aufbauhöhe min. 10cm bzw. Cs≤0,5): 25% bzw. max. 45 €/m², höchstens 5.000 €. Stufe 2 (Aufbauhöhe min. 15cm bzw. Cs≤0,3): 30% bzw. max. 50 €/m², höchstens 6.000 €. Zusatzoption Biodiversitäts-Bepflanzung: +5 €/m², höchstens +1.500 €. M

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Entsiegelung von Flächen (Bremen & Bremerhaven)

Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau · Bremen

bis 5.000 €

40 €/m², 30% der Kosten, max. 5.000 €

Stand: 18.07.2026

Städte mit eigenem Regenwasser-Programm

StadtBundeslandStatusmax. Förderung
Köln Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 20.000 €
Bremen Bremen Budget verfügbar 30.000 €
Hamburg Hamburg Budget verfügbar 30.000 €
Bochum Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 25.000 €
Marburg Hessen Budget verfügbar 5.000 €
Essen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar
Berlin Berlin Budget verfügbar 30.000 €
Frankfurt am Main Hessen Budget verfügbar 30.000 €
Leipzig Sachsen Budget verfügbar 30.000 €
Nürnberg Bayern Budget verfügbar 30.000 €
Stuttgart Baden-Württemberg Budget verfügbar 30.000 €
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 25.000 €
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg Budget verfügbar 25.000 €
Mannheim Baden-Württemberg Budget verfügbar 25.000 €
Dortmund Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 20.000 €
Duisburg Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 20.000 €
Fürth Bayern Budget verfügbar 20.000 €
Kassel Hessen Budget verfügbar 20.000 €
Oldenburg Niedersachsen Budget verfügbar 20.000 €
Wiesbaden Hessen Budget verfügbar 20.000 €
Aachen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 12.000 €
Lübeck Schleswig-Holstein Budget verfügbar 12.000 €
Bielefeld Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 10.000 €
Bonn Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 10.000 €
Braunschweig Niedersachsen Budget verfügbar 10.000 €
Hannover Niedersachsen Budget verfügbar 10.000 €
Kiel Schleswig-Holstein Budget verfügbar 10.000 €
Münster Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 10.000 €
Offenbach am Main Hessen Budget verfügbar 10.000 €
Viersen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 10.000 €
Würzburg Bayern Budget verfügbar 10.000 €
Bremen/Bremerhaven Bremen Budget verfügbar 7.500 €
Osnabrück Niedersachsen Budget verfügbar 7.500 €
Saarbrücken Saarland Budget verfügbar 7.500 €
Friedrichshafen Baden-Württemberg Budget verfügbar 7.000 €
Mainz Rheinland-Pfalz Budget verfügbar 7.000 €
Bamberg Bayern Budget verfügbar 5.000 €
Bocholt Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 5.000 €
Karlsruhe Baden-Württemberg Budget verfügbar 5.000 €
Solingen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 5.000 €
Troisdorf Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 5.000 €
Göttingen Niedersachsen Budget verfügbar 4.000 €
Aschaffenburg Bayern Budget verfügbar 3.000 €
Bayreuth Bayern Budget verfügbar 3.000 €
Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 3.000 €
Aalen Baden-Württemberg Budget verfügbar 2.000 €
Bad Kreuznach Rheinland-Pfalz Budget verfügbar 2.000 €
Biberach an der Riß Baden-Württemberg Budget verfügbar 2.000 €
Jena Thüringen Budget verfügbar 2.000 €
Siegen Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 2.000 €
Kreis Pinneberg (u.a. Elmshorn, Pinneberg, Wedel) Schleswig-Holstein Budget verfügbar 1.500 €
Weinheim Baden-Württemberg Budget verfügbar 1.500 €
Halle (Westf.) Nordrhein-Westfalen Budget verfügbar 1.000 €
Lüneburg Niedersachsen Budget verfügbar 1.000 €
Potsdam Brandenburg Budget verfügbar 1.000 €
Darmstadt Hessen Budget verfügbar 700 €
München Bayern Budget verfügbar
Halle (Saale) Sachsen-Anhalt derzeit kein aktives Programm 8.000 €
Erlangen Bayern derzeit kein aktives Programm 5.000 €
landesweit (u.a. Erfurt, Jena, Gera, Weimar) Thüringen derzeit kein aktives Programm 3.000 €
Worms Rheinland-Pfalz derzeit kein aktives Programm 2.000 €
Ludwigsburg Baden-Württemberg derzeit kein aktives Programm 1.500 €

Regenwasser-Förderung nach Bundesland

So kommst du an das Geld

  1. Maßnahme festlegen. Zisterne, Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung — Programme unterscheiden häufig danach, was gefördert wird.
  2. Kommunales Programm prüfen. Zuständig ist praktisch immer die Stadt oder ihr Stadtentwässerungsbetrieb, seltener das Land.
  3. Antrag vor Baubeginn stellen. Mit Kostenvoranschlag bei der Kommune einreichen.
  4. Technikregeln beachten. Bei Nutzung im Haus (WC, Waschmaschine) ist die Trennung vom Trinkwassernetz anzeigepflichtig bei der Wasserbehörde.
  5. Umsetzen und Rechnung einreichen. Nach Abschluss der Maßnahme Nachweise einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt.
  6. Gebührenreduktion separat prüfen. Begrünte oder entsiegelte Flächen senken in vielen Kommunen zusätzlich dauerhaft die Niederschlagswassergebühr — das läuft meist über den Stadtentwässerungsbetrieb.

Häufige Fragen zur Regenwasser-Förderung

Was wird bei Regenwasser & Begrünung typischerweise gefördert?

Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Entsiegeln befestigter Flächen — je nach Stadt mit einem Kostenanteil und einem Höchstbetrag.

Senkt ein Gründach meine Abwassergebühr?

In vielen Kommunen ja: Begrünte oder entsiegelte Flächen werden bei der gesplitteten Niederschlagswassergebühr reduziert angerechnet — zusätzlich zum einmaligen Zuschuss.

Wer zahlt solche Zuschüsse?

Fast immer die Kommune oder ihr Stadtentwässerungsbetrieb; Bundes- oder Landesprogramme für Privatleute sind die Ausnahme. Deshalb lohnt der PLZ-Check besonders.

Brauche ich eine Genehmigung für die Zisterne?

Kleine Zisternen sind meist genehmigungsfrei, aber melde- oder anzeigepflichtig bei der Wasserbehörde, insbesondere bei Nutzung im Haus wegen der Trinkwasser-Trennung.

Wird der Rückbau eines Schottergartens auch gefördert?

Ja, das läuft förderrechtlich meist als Entsiegelung und wird von vielen Städten bezuschusst, teils kombinierbar mit der Begrünungsförderung derselben Programme.

Sind Schottergärten überhaupt noch erlaubt?

Die Landesbauordnungen verlangen fast überall begrünte, wasseraufnahmefähige unbebaute Flächen; einzelne Länder haben Schottergärten ausdrücklich verboten, andere Kommunen ziehen per Satzung nach.