Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld
500 € – 3.000 €
Privatpersonen bis 3.000 €, andere Zuwendungsempfänger bis 10.000 €; Bagatellgrenze 500 €
Bedingungen
Vorhaben muss innerhalb bebauter Ortslagen liegen bzw. mind. 3/4 des Grundstücksumfangs an Bebauung angrenzen; schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen erforderlich, auch ohne Eigentum antragsberechtigt; fördert Dach-/Fassadenbegrünung, Entsiegelung, naturnahe Gartengestaltung
Befristet bis 30.06.2030
Stand: 18.07.2026