Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld
500 € – 3.000 €
Privatpersonen bis 3.000 €, andere Zuwendungsempfänger bis 10.000 €; Bagatellgrenze 500 €
Stand: 18.07.2026
In Thüringen hat aktuell 1 Stadt ein Regenwasser-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Thüringen sind 2 Städte mit einem eigenen Regenwasser-Programm gelistet, darunter Jena.
Regenwasser- und Begrünungsförderung ist in Thüringen Sache der einzelnen Kommunen — eine landesweite Pauschalregel gibt es in aller Regel nicht. Ein eigenes Landesprogramm ist für Thüringen aktuell nicht gelistet — bundesweite Programme gelten trotzdem, ebenso die Städte unten mit eigenem Topf. Ob und wie großzügig eine Stadt fördert, hängt oft von eigenen Klimaanpassungs- oder Gründach-Programmen der jeweiligen Kommune oder ihres Stadtentwässerungsbetriebs ab.
Prüfe deshalb gezielt deine Stadt in der Tabelle unten — und falls sie fehlt, direkt bei deinem Stadtentwässerungsbetrieb, da nicht jedes kommunale Programm bereits vollständig erfasst ist.
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Jena | Budget verfügbar | 2.000 € |
| landesweit (u.a. Erfurt, Jena, Gera, Weimar) | derzeit kein aktives Programm | 3.000 € |
500 € – 3.000 €
Privatpersonen bis 3.000 €, andere Zuwendungsempfänger bis 10.000 €; Bagatellgrenze 500 €
Stand: 18.07.2026
Ein eigenes Landesprogramm ist für Thüringen aktuell nicht gelistet. Dafür haben 2 Städte ein eigenes kommunales Programm — die Tabelle unten zeigt, ob deine Stadt dabei ist.
Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie das Entsiegeln befestigter Flächen — je nach Stadt mit einem Kostenanteil und einem Höchstbetrag.
In vielen Kommunen ja: Begrünte oder entsiegelte Flächen werden bei der gesplitteten Niederschlagswassergebühr reduziert angerechnet — zusätzlich zum einmaligen Zuschuss.
Fast immer die Kommune oder ihr Stadtentwässerungsbetrieb; Bundes- oder Landesprogramme für Privatleute sind die Ausnahme. Deshalb lohnt der PLZ-Check besonders.
Kleine Zisternen sind meist genehmigungsfrei, aber melde- oder anzeigepflichtig bei der Wasserbehörde, insbesondere bei Nutzung im Haus wegen der Trinkwasser-Trennung.
Ja, das läuft förderrechtlich meist als Entsiegelung und wird von vielen Städten bezuschusst, teils kombinierbar mit der Begrünungsförderung derselben Programme.
Die Landesbauordnungen verlangen fast überall begrünte, wasseraufnahmefähige unbebaute Flächen; einzelne Länder haben Schottergärten ausdrücklich verboten, andere Kommunen ziehen per Satzung nach.