Sanierungs-Förderung 2026

Haus oder Altbau sanieren: Für Dämmung, neue Fenster und energetische Sanierung zahlt der Bund über die BAFA 15–20 % Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen, mit Sanierungsfahrplan-Bonus). Dazu kommen KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für Effizienzhaus-Sanierungen sowie Landes- und Kommunal-Programme.

Stand der Programmprüfung: 18.07.2026

Was wird bei der Sanierungs-Förderung gefördert?

Wer Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke dämmt, kann dafür einen Bundeszuschuss über die BAFA bekommen — als sogenannte BEG-Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Für jedes Bauteil gelten technische Mindestanforderungen an die Dämmwirkung, die ein Energie-Effizienz-Experte prüft und die für den Antrag verpflichtend einzubinden ist; die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst. Weil sich Fördersätze und technische Vorgaben ändern können und dazu zuletzt erneut diskutiert wurde, nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen oder U-Wert-Grenzen — die tagesaktuellen Konditionen stehen direkt bei der BAFA und in unseren Ratgebern zu den einzelnen Bauteilen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich fast immer, sobald mehr als eine Maßnahme geplant ist: Ein Energieberater legt darin eine sinnvolle Reihenfolge für mehrere Jahre fest, was Fehlinvestitionen unwahrscheinlicher macht, und die Erstellung selbst wird bezuschusst. Bei einer einzelnen kleineren Maßnahme kann dagegen der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz der einfachere Weg sein: 20 Prozent der Kosten lassen sich über drei Jahre von der Steuer absetzen, ganz ohne Energieberater-Pflicht — beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht allerdings nicht.

Wer selbst Hand anlegt, muss deshalb nicht automatisch auf Förderung verzichten: Bei mehreren Dämm-Maßnahmen werden bei Eigenleistung die Materialkosten gefördert, wenn ein Fachbetrieb oder Energieberater die fachgerechte Ausführung bestätigt. Gerade die Kellerdeckendämmung gilt deshalb als eine der günstigsten Einstiegsmaßnahmen mit kurzer Amortisationszeit.

Der Ablauf ist bei allen Einzelmaßnahmen derselbe: Energieberater einbinden, Antrag stellen — zwingend vor der Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb —, erst nach der Zusage beauftragen, nach der Umsetzung die Fachunternehmererklärung und Rechnungen einreichen. Diese Reihenfolge ist unabhängig von der genauen Höhe der Förderung immer entscheidend.

Zusätzlich zur Bundesförderung fördern einzelne Städte und Länder die Gebäudehülle nochmals extra, etwa mit Zuschüssen für ökologische Dämmstoffe. Welche Programme für deine Stadt und dein Bundesland gelten, zeigt die Übersicht unten — mit Budget-Ampel, Trägertyp und dem zuletzt geprüften Stand.

Bundesweite & Landes-Programme

Budget verfügbar Landesförderung

NRW.BANK.Gebäudesanierung (Eigentumsförderung Modernisieren)

NRW.BANK

Kredit bis 150.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis 150.000 EUR (NRW.BANK.Gebäudesanierung) bzw. bis 220.000 EUR im Rahmen der gesamten Eigentumsförderung Modernisierung; Tilgungsnachlässe bis zu 50% möglich; Laufzeiten bis 35 Jahre.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Eigentumsförderung Baden-Württemberg)

L-Bank Baden-Württemberg

Kredit bis 120.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis 50.000 EUR (Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpakete) bzw. bis 120.000 EUR (umfassende Sanierung/Denkmal); Zinssatz 1,00% p.a., 3% Tilgung mit 2 tilgungsfreien Jahren; Tilgungszuschuss 3% (bis 1.500 EUR bzw. 3.600 EUR).

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

ISB-Kredit 710 – Wohneigentum Universell (Modernisierung)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kredit 25.000 € – 100.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Nachrangdarlehen von 25.000 bis 100.000 EUR für Modernisierung; 20-jährige Zinsfestschreibung.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Wärmeschutz im Gebäudebestand

IFB Hamburg · Hamburg

Energetische Modernisierung einzelner/mehrerer Bauteile und nachhaltige Dämmstoffe

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

ISB-Kredit 505 – Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kredit

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Tilgungszuschuss bis zu 25% möglich; 20-jährige Zinsfestschreibung. Konkrete Kreditsumme/Prozentsätze je nach Zielstandard, siehe Merkblatt.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

ISB-Kredit 553 – Modernisierung vermieteten Wohnraums

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kredit

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

1% Zinsen p.a., 2% Mindesttilgung, Tilgungszuschüsse verfügbar (Höhe je nach Zielstandard).

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Landesförderung

Eigenheim modernisieren (energetische Modernisierung)

IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) · Hamburg

Kombination aus Zuschüssen und IFB-Modernisierungsdarlehen für energetische Modernisierung (Dämmung, erneuerbare Energien) und barrierefreien Umbau; konkrete Fördersätze sind je Baustein/Einzelprogramm gestaffelt und nicht auf der Übersichtsseite ausgewie

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung)

KfW Bankengruppe (im Auftrag des BMWK)

Kredit bis 150.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis 150.000 EUR je Wohneinheit (120.000 EUR ohne Erneuerbare-Energien-/Nachhaltigkeits-Klasse). Tilgungszuschuss je Effizienzhausstufe: EH40 20% (max. 24.000 EUR), EH55 15% (max. 18.000 EUR), EH70 10% (max. 12.000 EUR), EH85/Denkmal 5% (max. 6.000

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude

KfW Bankengruppe

Kredit bis 120.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Ergänzungskredit bis 120.000 EUR je Wohneinheit zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Einzelmaßnahmen, die bereits eine BAFA-BEG-EM-Zusage oder KfW-Förderzusage haben (nicht älter als 12 Monate).

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 12.000 €

15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus (max. 20%) der förderfähigen Kosten je Wohneinheit; förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR (Basis), 60.000 EUR (bei iSFP oder weiterer Einzelmaßnahme im selben Jahr) bzw. 90.000 EUR (energetisch besonders ineffizie

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 12.000 €

15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – inkl. Sanierungsfahrplan

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 850 €

50 % Zuschuss auf die Beratungskosten; max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten; zusätzlich bis zu 250 € Bonus für WEG-Vorstellung der Ergebnisse.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt

Vergütung

Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.

20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe

Stand: 18.07.2026

Städte mit eigenem Sanierungs-Programm

StadtBundeslandStatusmax. Förderung
Hamburg Hamburg Budget verfügbar
Berlin Berlin Budget verfügbar
Karlsruhe Baden-Württemberg derzeit kein aktives Programm 8.000 €
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg derzeit kein aktives Programm
Münster Nordrhein-Westfalen derzeit kein aktives Programm

Sanierungs-Förderung nach Bundesland

So kommst du an das Geld

  1. Energieberater einbinden. Für den Antrag verpflichtend — bei mehreren geplanten Maßnahmen lohnt sich meist ein individueller Sanierungsfahrplan.
  2. Bauteil und Umfang festlegen. Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke — die technischen Anforderungen unterscheiden sich je Bauteil.
  3. Antrag stellen — vor der Auftragsvergabe. Der Handwerksbetrieb darf erst nach der Antragstellung beauftragt werden.
  4. Sanierung durchführen. Bei Eigenleistung: Fachbetrieb oder Energieberater muss die fachgerechte Ausführung im Nachhinein bestätigen.
  5. Fachunternehmererklärung und Rechnungen einreichen. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
  6. Alternative prüfen. Ohne Energieberater geht bei Einzelmaßnahmen oft der Steuerbonus nach § 35c EStG — beides zusammen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Häufige Fragen zur Sanierungs-Förderung

Was fördert die BAFA bei der Gebäudehülle?

Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie den Fenster- und Türentausch, jeweils an technische Mindestanforderungen geknüpft. Ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Weg ja — ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten, die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst.

Zuschuss oder Steuerbonus — was ist besser?

Alternativ zur BAFA-Förderung lässt sich ein Teil der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG), ganz ohne Berater-Pflicht. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht — bei größeren Vorhaben ist der BAFA-Weg meist lukrativer.

Gibt es zusätzlich kommunale Sanierungs-Zuschüsse?

Ja, etliche Städte fördern Dämmung oder Altbausanierung zusätzlich — gib deine PLZ ein, um die Programme für deinen Wohnort zu sehen.

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Er legt eine sinnvolle Reihenfolge mehrerer Maßnahmen über mehrere Jahre fest und erhöht bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle den Zuschuss zusätzlich. Bei nur einer kleineren Einzelmaßnahme lohnt er sich oft weniger.

Kann ich die Dämmung in Eigenleistung machen und trotzdem Förderung bekommen?

Bei mehreren Maßnahmen ja: Dann werden die Materialkosten gefördert, ein Fachbetrieb oder Energieberater muss die fachgerechte Ausführung im Nachhinein bestätigen.

Offizielle Quellen: BAFA — Energieförderung im Überblick · § 35c Einkommensteuergesetz (Steuerbonus energetische Sanierung). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.