Was wird bei der Sanierungs-Förderung gefördert?
Wer Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke dämmt, kann dafür einen Bundeszuschuss über die BAFA bekommen — als sogenannte BEG-Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Für jedes Bauteil gelten technische Mindestanforderungen an die Dämmwirkung, die ein Energie-Effizienz-Experte prüft und die für den Antrag verpflichtend einzubinden ist; die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst. Weil sich Fördersätze und technische Vorgaben ändern können und dazu zuletzt erneut diskutiert wurde, nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen oder U-Wert-Grenzen — die tagesaktuellen Konditionen stehen direkt bei der BAFA und in unseren Ratgebern zu den einzelnen Bauteilen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich fast immer, sobald mehr als eine Maßnahme geplant ist: Ein Energieberater legt darin eine sinnvolle Reihenfolge für mehrere Jahre fest, was Fehlinvestitionen unwahrscheinlicher macht, und die Erstellung selbst wird bezuschusst. Bei einer einzelnen kleineren Maßnahme kann dagegen der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz der einfachere Weg sein: 20 Prozent der Kosten lassen sich über drei Jahre von der Steuer absetzen, ganz ohne Energieberater-Pflicht — beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht allerdings nicht.
Wer selbst Hand anlegt, muss deshalb nicht automatisch auf Förderung verzichten: Bei mehreren Dämm-Maßnahmen werden bei Eigenleistung die Materialkosten gefördert, wenn ein Fachbetrieb oder Energieberater die fachgerechte Ausführung bestätigt. Gerade die Kellerdeckendämmung gilt deshalb als eine der günstigsten Einstiegsmaßnahmen mit kurzer Amortisationszeit.
Der Ablauf ist bei allen Einzelmaßnahmen derselbe: Energieberater einbinden, Antrag stellen — zwingend vor der Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb —, erst nach der Zusage beauftragen, nach der Umsetzung die Fachunternehmererklärung und Rechnungen einreichen. Diese Reihenfolge ist unabhängig von der genauen Höhe der Förderung immer entscheidend.
Zusätzlich zur Bundesförderung fördern einzelne Städte und Länder die Gebäudehülle nochmals extra, etwa mit Zuschüssen für ökologische Dämmstoffe. Welche Programme für deine Stadt und dein Bundesland gelten, zeigt die Übersicht unten — mit Budget-Ampel, Trägertyp und dem zuletzt geprüften Stand.
Häufige Fragen zur Sanierungs-Förderung
Was fördert die BAFA bei der Gebäudehülle?
Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie den Fenster- und Türentausch, jeweils an technische Mindestanforderungen geknüpft. Ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten.
Brauche ich einen Energieberater?
Für den BAFA-Weg ja — ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten, die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst.
Zuschuss oder Steuerbonus — was ist besser?
Alternativ zur BAFA-Förderung lässt sich ein Teil der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG), ganz ohne Berater-Pflicht. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht — bei größeren Vorhaben ist der BAFA-Weg meist lukrativer.
Gibt es zusätzlich kommunale Sanierungs-Zuschüsse?
Ja, etliche Städte fördern Dämmung oder Altbausanierung zusätzlich — gib deine PLZ ein, um die Programme für deinen Wohnort zu sehen.
Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Er legt eine sinnvolle Reihenfolge mehrerer Maßnahmen über mehrere Jahre fest und erhöht bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle den Zuschuss zusätzlich. Bei nur einer kleineren Einzelmaßnahme lohnt er sich oft weniger.
Kann ich die Dämmung in Eigenleistung machen und trotzdem Förderung bekommen?
Bei mehreren Maßnahmen ja: Dann werden die Materialkosten gefördert, ein Fachbetrieb oder Energieberater muss die fachgerechte Ausführung im Nachhinein bestätigen.