BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Vorhaben im Bereich Dämmung & Sanierung bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 12.000 €, 15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss..
Förderhöhe
bis 12.000 € 15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.
Bedingungen
Förderfähig sind Dämmmaßnahmen an Wänden/Dach/Geschossdecke sowie Fenster-, Tür- und Torerneuerung und Sonnenschutz an bestehenden Wohngebäuden; Mindestinvestition 300 € brutto; Ausführung durch Fachunternehmen, Einhaltung technischer Mindestanforderungen (Wärmedämmwerte) laut BEG-Richtlinie erforderlich.
Zum 21.07.2026 gab es eine BEG-Reformrunde (u.a. neue Bonusregeln); Grundstruktur der Gebäudehülle-Förderung blieb laut BAFA bestehen. Antrag vor Maßnahmenbeginn über das BAFA-Portal.
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- KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung)
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