Fenster-Förderung: Zuschuss für neue Fenster
Fenstertausch ist eine der beliebtesten Einzelmaßnahmen — und wird vom Bund direkt bezuschusst.
Was zahlt der Staat?
15 % Zuschuss über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen), plus 5 % Extra-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) — zusammen bis 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € Kosten pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €), also bis zu 12.000 € Zuschuss.
Die Voraussetzungen
- Neue Fenster mit U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) (Dreifachverglasung erfüllt das üblicherweise).
- Ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten (die Beratung wird selbst bezuschusst).
- Antrag vor der Auftragsvergabe stellen; Umsetzung durch einen Fachbetrieb.
- Gebäude ist älter als 5 Jahre.
Alternative: 20 % Steuerbonus
Statt BAFA kannst du 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (§ 35c EStG) — ganz ohne Energieberater. Bei kleineren Projekten oft der einfachere Weg; beides zusammen geht nicht. Mehr dazu: Förderungen kombinieren.
Zwischen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus lohnt sich ein kurzer Vergleich: Bei größeren Fensterprojekten mit hohen Kosten zahlt sich der Weg über die BAFA meist stärker aus, weil bis zu 12.000 € Zuschuss möglich sind — allerdings nur mit Energie-Effizienz-Experten und Antrag vor der Auftragsvergabe. Wer nur wenige Fenster tauscht, kommt mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG oft schneller zum Ziel, weil dafür keine Beratung nötig ist. In beiden Fällen gilt die U-Wert-Grenze von 0,95 W/(m²K), die eine übliche Dreifachverglasung erfüllt, und die Regel, dass das Gebäude älter als 5 Jahre sein muss.
Hinweis: Die BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie wurde zum 21.07.2026 reformiert — prüfe die aktuellen Konditionen direkt beim BAFA, bevor du beauftragst.
Regionale Programme obendrauf
Einige Städte und Länder fördern die Gebäudehülle zusätzlich — was bei dir gilt, zeigt die Übersicht Dämmung & Sanierung:
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung
Wie hoch ist der Zuschuss für neue Fenster?
15 Prozent über die BAFA, plus 5 Prozent Extra-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) — zusammen bis zu 20 Prozent. Förderfähig sind bis zu 30.000 € Kosten pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €), also bis zu 12.000 € Zuschuss.
Welchen U-Wert müssen die neuen Fenster erreichen?
Höchstens 0,95 W/(m²K) — das erfüllt eine übliche Dreifachverglasung.
Brauche ich einen Energieberater für den Fensterantrag?
Ja, ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten. Die Beratung wird selbst bezuschusst und lohnt sich zusätzlich, wenn er dabei gleich den individuellen Sanierungsfahrplan erstellt.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Nein, gefördert werden nur Fenster in Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind.
Was ist die Alternative zum BAFA-Zuschuss?
Der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen, ganz ohne Energieberater. Beides zusammen — BAFA und Steuerbonus — ist nicht möglich.
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