Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt fördert Vorhaben im Bereich Dämmung & Sanierung bundesweit. Gefördert wird über eine laufende Vergütung: 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe.
Höhe der Förderung
Vergütung 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe
Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.
Bedingungen
Objekt bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre; ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt; Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung erforderlich; kein gleichzeitiger Bezug anderer öffentlicher Förderung (Zuschuss/zinsverbilligtes Darlehen) für dieselbe Maßnahme.
Kein Antragsverfahren – Geltendmachung direkt über die Einkommensteuererklärung (Anlage energetische Maßnahmen) samt Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Förderart: steuerermäßigung.
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe
Antragsweg beim Fördergeber erfragen
Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt.
Zusätzlich möglich: Sanierungs-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung) | Bundesförderung | bis 150.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude | Bundesförderung | bis 120.000 € | Budget verfügbar |
| BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | Bundesförderung | bis 12.000 € | Budget verfügbar |
| BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen | Bundesförderung | bis 12.000 € | Budget verfügbar |
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – inkl. Sanierungsfahrplan | Bundesförderung | bis 850 € | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Dämmung & Sanierung?
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt fördert mit: 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Objekt bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre; ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt; Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung erforderlich; kein gleichzeitiger Bezug anderer öffentlicher Förderung (Zuschuss/zinsverbilligtes Darlehen) für dieselbe Maßnahme.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Dämmung & Sanierung-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung); KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude; BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.
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- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen
- KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
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- Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – inkl. Sanierungsfahrplan
- BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)