Budget verfügbar Bundesförderung Stand: 18.07.2026

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt fördert Vorhaben im Bereich Dämmung & Sanierung bundesweit. Gefördert wird über eine laufende Vergütung: 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe.

Höhe der Förderung

Vergütung 20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe

Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.

Bedingungen

Objekt bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre; ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt; Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung erforderlich; kein gleichzeitiger Bezug anderer öffentlicher Förderung (Zuschuss/zinsverbilligtes Darlehen) für dieselbe Maßnahme.

Kein Antragsverfahren – Geltendmachung direkt über die Einkommensteuererklärung (Anlage energetische Maßnahmen) samt Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Förderart: steuerermäßigung.

Weitere Details bei Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt ↗

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