Sanierungs-Förderung in Karlsruhe 2026

In Karlsruhe gab es lokale Förderung — der Topf ist aktuell aber leer oder ausgelaufen. Landes- und Bundesprogramme darunter gelten trotzdem.

Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg (Karlsruhe) und zählt rund 283.799 Einwohner. Diese Übersicht bündelt die Sanierungs-Förderung für Karlsruhe — lokal, vom Land und vom Bund.

Lokale Programme in Karlsruhe

Topf leer Kommunale Förderung

KlimaBonus Karlsruhe – Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle

Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt · Karlsruhe

4.000 € – 8.000 €

Einzelsanierungsmaßnahmen (Fassaden-/Dachdämmung): 4.000 EUR für Einfamilienhaus, +1.000 EUR je weitere Wohneinheit, gedeckelt auf 8.000 EUR/Gebäude; zusätzlich +2.000 EUR bei ökologischen Dämmstoffen. Effizienzhaus-Sanierung (kompletter Standard) separat

Bedingungen

Nur in Kombination mit Bundesförderung (BAFA/KfW); Gebäude muss in Karlsruhe liegen; jährliches Gesamtbudget 2 Mio. EUR für das gesamte Programm (inkl. PV).

Befristet bis 31.12.2026

Stand: 18.07.2026

Land & Bund: gilt auch in Karlsruhe

Budget verfügbar Landesförderung

Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Eigentumsförderung Baden-Württemberg)

L-Bank Baden-Württemberg

Kredit bis 120.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis 50.000 EUR (Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpakete) bzw. bis 120.000 EUR (umfassende Sanierung/Denkmal); Zinssatz 1,00% p.a., 3% Tilgung mit 2 tilgungsfreien Jahren; Tilgungszuschuss 3% (bis 1.500 EUR bzw. 3.600 EUR).

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung)

KfW Bankengruppe (im Auftrag des BMWK)

Kredit bis 150.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis 150.000 EUR je Wohneinheit (120.000 EUR ohne Erneuerbare-Energien-/Nachhaltigkeits-Klasse). Tilgungszuschuss je Effizienzhausstufe: EH40 20% (max. 24.000 EUR), EH55 15% (max. 18.000 EUR), EH70 10% (max. 12.000 EUR), EH85/Denkmal 5% (max. 6.000

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude

KfW Bankengruppe

Kredit bis 120.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Ergänzungskredit bis 120.000 EUR je Wohneinheit zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Einzelmaßnahmen, die bereits eine BAFA-BEG-EM-Zusage oder KfW-Förderzusage haben (nicht älter als 12 Monate).

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 12.000 €

15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus (max. 20%) der förderfähigen Kosten je Wohneinheit; förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR (Basis), 60.000 EUR (bei iSFP oder weiterer Einzelmaßnahme im selben Jahr) bzw. 90.000 EUR (energetisch besonders ineffizie

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 12.000 €

15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – inkl. Sanierungsfahrplan

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

bis 850 €

50 % Zuschuss auf die Beratungskosten; max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten; zusätzlich bis zu 250 € Bonus für WEG-Vorstellung der Ergebnisse.

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt

Vergütung

Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.

20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe

Stand: 18.07.2026

So beantragst du die Sanierungs-Förderung in Karlsruhe

  1. Programm und Bedingungen prüfen — hier zuständig: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt.
  2. Vor dem Kauf beantragen — die meisten Töpfe fördern nur, was noch nicht bestellt oder umgesetzt ist.
  3. Antrag ausfüllen, Angebot bzw. Kostenvoranschlag und geforderte Nachweise beilegen und absenden.
  4. Nach der Bewilligung umsetzen und anschließend den Verwendungsnachweis einreichen.

Schritt für Schritt erklärt: Förderung richtig beantragen.

Häufige Fragen — Sanierungs-Förderung in Karlsruhe

Gibt es 2026 eine Sanierungs-Förderung in Karlsruhe?

Ein lokales Programm existiert, nimmt aber derzeit keine Anträge an (Budget erschöpft oder ausgelaufen). Landes- und Bundesprogramme gelten weiterhin — und viele Städte legen Töpfe neu auf.

Wie beantrage ich die Förderung?

In der Regel online beim Fördergeber — wichtig: fast immer VOR dem Kauf beantragen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung: unser Ratgeber „Förderung richtig beantragen".

Mehr im Ratgeber: Förderung richtig beantragen · Förderungen stapeln

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Karlsruhe fördert außerdem Balkonkraftwerk, Photovoltaik & Speicher und Regenwasser & Begrünung.

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