Budget verfügbar
Kommunale Förderung
Hamburg · Hamburg
nicht angegeben
Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung, wie z.B. Wärmepumpen und Wärmenetze. Die Förderung umfasst auch Untersuchungen für Quartierlösungen.
Bedingungen
Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien, z.B. Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Hausanschlussleitungen, Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen.
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Stand: 18.07.2026
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Landesförderung
IFB Hamburg · Hamburg
Energetische Modernisierung einzelner/mehrerer Bauteile und nachhaltige Dämmstoffe
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von Gebäuden mit Zuschüssen für nachhaltige Dämmstoffe. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der IFB Hamburg.
Bedingungen
Energetische Modernisierung einzelner/mehrerer Bauteile und nachhaltige Dämmstoffe.
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Stand: 18.07.2026
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Landesförderung
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) · Hamburg
Kombination aus Zuschüssen und IFB-Modernisierungsdarlehen für energetische Modernisierung (Dämmung, erneuerbare Energien) und barrierefreien Umbau; konkrete Fördersätze sind je Baustein/Einzelprogramm gestaffelt und nicht auf der Übersichtsseite ausgewie
Bedingungen
Für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheim/Eigentumswohnung) in Hamburg; Antragstellung über das eAntragsportal vor Vorhabenbeginn.
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Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW Bankengruppe (im Auftrag des BMWK)
Kredit
bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Kredit bis 150.000 EUR je Wohneinheit (120.000 EUR ohne Erneuerbare-Energien-/Nachhaltigkeits-Klasse). Tilgungszuschuss je Effizienzhausstufe: EH40 20% (max. 24.000 EUR), EH55 15% (max. 18.000 EUR), EH70 10% (max. 12.000 EUR), EH85/Denkmal 5% (max. 6.000
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW Bankengruppe
Kredit
bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Ergänzungskredit bis 120.000 EUR je Wohneinheit zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Einzelmaßnahmen, die bereits eine BAFA-BEG-EM-Zusage oder KfW-Förderzusage haben (nicht älter als 12 Monate).
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 12.000 €
15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus (max. 20%) der förderfähigen Kosten je Wohneinheit; förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR (Basis), 60.000 EUR (bei iSFP oder weiterer Einzelmaßnahme im selben Jahr) bzw. 90.000 EUR (energetisch besonders ineffizie
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 12.000 €
15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 850 €
50 % Zuschuss auf die Beratungskosten; max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten; zusätzlich bis zu 250 € Bonus für WEG-Vorstellung der Ergebnisse.
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt
Vergütung
Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.
20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe
Stand: 18.07.2026