Hamburger Gründachförderung
bis 30.000 €
60% der Kosten für Privatnutzer:innen/Eigentümergemeinschaften (40% für sonstige Antragstellende), max. 100.000 € pro Gebäude für Dach- bzw. Fassadenbegrünung; „Gebäudebegrünung PLUS“ 75–100%, max. 200.000 € (hier auf DB-Feld-Maximum 30.000 € gedeckelt)
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über das IFB Hamburg Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden und umfasst Dachbegrünungen ab einer Nettovegetationsfläche von 20 m² sowie Fassadenbegrünungen ab 1.000 € Baukosten. Ein Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude ist möglich, wobei die Förderkonditionen je nach Antragsteller (private Selbstnutzer oder sonstige Antragsteller) variieren. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Bedingungen
Mindestfläche 20 m² Nettovegetationsfläche (Dach), Mindestinvestition 1.000 € (Fassade); Substratdicke 8–12 cm je nach Gebäudetyp; Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein
Stand: 18.07.2026