Förderrichtlinie zur Entsiegelung von privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken
Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) · Hamburg · Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) fördert Vorhaben im Bereich Regenwasser & Begrünung in Hamburg. Die Förderhöhe beträgt: bis 25.000 €, Privatpersonen: 50% der Kosten, max. 25.000 €; Unternehmen/Organisationen: 30%. Die Förderung ist befristet bis 30.06.2027.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert im Rahmen der Förderrichtlinie die Entsiegelung von privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken. Die genauen Förderbedingungen und Antragsverfahren werden auf der Internetseite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ist und von der jeweiligen Haushaltslage abhängt.
Förderhöhe
bis 25.000 € Privatpersonen: 50% der Kosten, max. 25.000 €; Unternehmen/Organisationen: 30%
Bedingungen
Mindestfläche 10 m² Entsiegelungsfläche; separates Programm zusätzlich zur Hamburger Gründachförderung; Zeitraum 09.09.2024 bis 30.06.2027
Eigenständiges Entsiegelungsprogramm neben der Hamburger Gründachförderung (IFB Hamburg); offizielle Seite (hamburg.de/BUKEA bzw. IFB Hamburg) konnte trotz mehrerer URL-Versuche nicht direkt lokalisiert werden, daher BuGG-Marktreport 2025 als Quelle. Vermutlich über IFB Hamburg oder die Bezirksämter administriert.
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