Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen)
1.000 € – 9.000 €
20 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen inkl. Umfeldmaßnahmen; max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit (MFH bis 100.000 €), Mindestförderung 1.000 €
Stand: 18.07.2026
In Hamburg hat aktuell 1 Stadt ein Wärmepumpen-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Hamburg ist 1 Stadt mit einem eigenen Wärmepumpen-Programm gelistet, darunter Hamburg. Landesweit gilt außerdem Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen).
Landesweit gilt außerdem Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen).
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Hamburg | Budget verfügbar | 300 € |
1.000 € – 9.000 €
20 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen inkl. Umfeldmaßnahmen; max. 9.000 € je EFH/Wohneinheit (MFH bis 100.000 €), Mindestförderung 1.000 €
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse), Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe, +10 % Worst-Performing-Building-Bonus, +15 % Bonus serielle Sanierung
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Stand: 18.07.2026
bis 28.000 €
bis zu 28.000 € für ein Einfamilienhaus, 15.000 € zusätzlich pro weitere Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
bis zu 30 % der Kosten, kann durch Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden, max. 21.000 Euro für Einfamilienhaus
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E
Stand: 18.07.2026
bis 9.000 €
30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
bis 6.000 €
15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Stand: 18.07.2026
30 € – 70 €
30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Stand: 18.07.2026
Ja: Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme (Wärmepumpen) gilt landesweit in Hamburg. Dazu kommen 1 Stadt mit eigenem kommunalem Programm — beides zusammen in der Übersicht unten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab — unter anderem Haushaltseinkommen, Heizungstyp und ob eine funktionierende fossile Heizung ersetzt wird — und setzt sich aus Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Weil sich Sätze ändern können, nennen wir hier keine feste Prozentzahl; die aktuell gültigen Konditionen stehen direkt bei der KfW.
Nein. Gefördert wird grundsätzlich auch der freiwillige Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung.
Vor Vorhabensbeginn: Erst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, dann den Antrag stellen, dann beauftragen. Diese Reihenfolge gilt unabhängig von der Höhe der Förderung.
Oft ja: Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, regelt jeweils die Richtlinie zur Kumulierung.
Nur als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Heizfunktion als Hauptzweck und Fachinstallation. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion werden nicht gefördert.
Ja — er senkt spürbar den Verbrauch und wird bei geförderten Heizungstauschen ohnehin praktisch immer verlangt. Direkt mit dem Heizungstausch beauftragt, zählt er zu dessen förderfähigen Kosten.
Offizielle Quellen: BAFA — Energieförderung im Überblick · KfW — Förderung für Privatpersonen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.