KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
KfW / BMWE (BEG EM)
KfW / BMWE (BEG EM) fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 21.000 €, 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E.
Förderhöhe
bis 21.000 € 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E
Bedingungen
Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre alt), Einbau einer Heizung mit mind. 65 % erneuerbarer Energie (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss). Antrag vor Vorhabensbeginn über das KfW-Kundenportal, Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Fachunternehmens/Energieberaters nötig.
BEG-Reform: Ab 21.07.2026 gelten neue Bedingungen (technologiespezifische Boni entfallen, gestaffelter Einkommensbonus, neuer Familienzuschlag fuer Haushalte mit minderjaehrigen Kindern). Neue BzA koennen ab 09.07.2026 nicht mehr erstellt werden.