BAFA – Heizungsoptimierung (BEG EM)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 6.000 €, 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen.
Förderhöhe
bis 6.000 € 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Bedingungen
Heizungsanlage älter als 2 Jahre (fossile Heizungen: nicht älter als 20 Jahre), Mindestinvestition 300 € brutto, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei wassergeführten Systemen. Gefördert werden u. a. Abgleich, Pumpentausch und Staubminderung (mind. 80 %) bei Biomasseanlagen.
Fuer Antraege ab 21.07.2026 gelten neue BEG-Regeln (eigener Bereich auf bafa.de).
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Antrag direkt beim Fördergeber einreichen
Der Antrag läuft über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) — der Link steht oben auf dieser Seite.
Zusätzlich möglich: Wärmepumpen-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung) | Bundesförderung | bis 150.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) | Bundesförderung | bis 120.000 € | Budget verfügbar |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | Bundesförderung | bis 28.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
| KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 | Bundesförderung | bis 21.000 € | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Heizung & Wärmepumpe?
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit: bis 6.000 € — 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Heizungsanlage älter als 2 Jahre (fossile Heizungen: nicht älter als 20 Jahre), Mindestinvestition 300 € brutto, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei wassergeführten Systemen. Gefördert werden u. a. Abgleich, Pumpentausch und Staubminderung (mind. 80 %) bei Biomasseanlagen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft direkt über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Heizung & Wärmepumpe-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung); KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude); Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.