BAFA – Heizungsoptimierung (BEG EM)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 6.000 €, 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen.
Förderhöhe
bis 6.000 € 15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Bedingungen
Heizungsanlage älter als 2 Jahre (fossile Heizungen: nicht älter als 20 Jahre), Mindestinvestition 300 € brutto, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei wassergeführten Systemen. Gefördert werden u. a. Abgleich, Pumpentausch und Staubminderung (mind. 80 %) bei Biomasseanlagen.
Fuer Antraege ab 21.07.2026 gelten neue BEG-Regeln (eigener Bereich auf bafa.de).