Wärmeschutz im Gebäudebestand
Energetische Modernisierung einzelner/mehrerer Bauteile und nachhaltige Dämmstoffe
Stand: 18.07.2026
In Hamburg hat aktuell 1 Stadt ein Sanierungs-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Hamburg ist 1 Stadt mit einem eigenen Sanierungs-Programm gelistet, darunter Hamburg.
Ein eigenes Landesprogramm ist für Hamburg aktuell nicht gelistet — bundesweite Programme gelten trotzdem, ebenso die Städte unten mit eigenem Topf.
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Hamburg | Budget verfügbar | — |
Energetische Modernisierung einzelner/mehrerer Bauteile und nachhaltige Dämmstoffe
Stand: 18.07.2026
Kombination aus Zuschüssen und IFB-Modernisierungsdarlehen für energetische Modernisierung (Dämmung, erneuerbare Energien) und barrierefreien Umbau; konkrete Fördersätze sind je Baustein/Einzelprogramm gestaffelt und nicht auf der Übersichtsseite ausgewie
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Kredit bis 150.000 EUR je Wohneinheit (120.000 EUR ohne Erneuerbare-Energien-/Nachhaltigkeits-Klasse). Tilgungszuschuss je Effizienzhausstufe: EH40 20% (max. 24.000 EUR), EH55 15% (max. 18.000 EUR), EH70 10% (max. 12.000 EUR), EH85/Denkmal 5% (max. 6.000
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Ergänzungskredit bis 120.000 EUR je Wohneinheit zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Einzelmaßnahmen, die bereits eine BAFA-BEG-EM-Zusage oder KfW-Förderzusage haben (nicht älter als 12 Monate).
Stand: 18.07.2026
bis 12.000 €
15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus (max. 20%) der förderfähigen Kosten je Wohneinheit; förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR (Basis), 60.000 EUR (bei iSFP oder weiterer Einzelmaßnahme im selben Jahr) bzw. 90.000 EUR (energetisch besonders ineffizie
Stand: 18.07.2026
bis 12.000 €
15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.
Stand: 18.07.2026
bis 850 €
50 % Zuschuss auf die Beratungskosten; max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten; zusätzlich bis zu 250 € Bonus für WEG-Vorstellung der Ergebnisse.
Stand: 18.07.2026
Vergütung
Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.
20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe
Stand: 18.07.2026
Ein eigenes Landesprogramm ist für Hamburg aktuell nicht gelistet. Dafür haben 1 Stadt ein eigenes kommunales Programm — die Tabelle unten zeigt, ob deine Stadt dabei ist.
Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie den Fenster- und Türentausch, jeweils an technische Mindestanforderungen geknüpft. Ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten.
Für den BAFA-Weg ja — ein Energie-Effizienz-Experte muss den Antrag begleiten, die Beratung selbst wird ebenfalls bezuschusst.
Alternativ zur BAFA-Förderung lässt sich ein Teil der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG), ganz ohne Berater-Pflicht. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht — bei größeren Vorhaben ist der BAFA-Weg meist lukrativer.
Ja, etliche Städte fördern Dämmung oder Altbausanierung zusätzlich — gib deine PLZ ein, um die Programme für deinen Wohnort zu sehen.
Er legt eine sinnvolle Reihenfolge mehrerer Maßnahmen über mehrere Jahre fest und erhöht bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle den Zuschuss zusätzlich. Bei nur einer kleineren Einzelmaßnahme lohnt er sich oft weniger.
Bei mehreren Maßnahmen ja: Dann werden die Materialkosten gefördert, ein Fachbetrieb oder Energieberater muss die fachgerechte Ausführung im Nachhinein bestätigen.
Offizielle Quellen: BAFA — Energieförderung im Überblick · § 35c Einkommensteuergesetz (Steuerbonus energetische Sanierung). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.