Modernisierungsdarlehen (Modernisierungsrichtlinie M-V, Fördergegenstand A)
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) · Mecklenburg-Vorpommern
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) fördert Vorhaben im Bereich Dämmung & Sanierung in Mecklenburg-Vorpommern. Es handelt sich um einen Kredit: bis 155.630 €, Zinsloses Darlehen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf max. 1.950 €/m² Wohnfläche bzw. höchstens 155.630 € je Wohneinheit, davon 25 % Tilgungsnachlass.
Höhe der Förderung
Kredit bis 155.630 € Zinsloses Darlehen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf max. 1.950 €/m² Wohnfläche bzw. höchstens 155.630 € je Wohneinheit, davon 25 % Tilgungsnachlass
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Bedingungen
Für Eigentümer von Miet-, Genossenschafts- oder selbstgenutztem Wohneigentum in Gebäuden ab 10 Jahren, einkommensgeprüft nach der Einkommensgrenzenverordnung M-V. Ausdrücklich förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung, daneben auch Barrierefreiheit und Aufzüge. Bei Selbstnutzung gilt eine 15-jährige Nutzungsbindung. Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn schriftlich beim LFI.
HTTP 200 geprüft am 11.08.2026, Merkblatt Stand 05.06.2026. Einkommensgeprüftes Darlehen mit mehreren Modernisierungszwecken, energetische Maßnahmen sind aber explizit als Fördergegenstand genannt. Der spezifischere Zuschuss für Effizienzhaus-85-Komplettsanierung (Fördergegenstand B derselben Richtlinie) unterliegt seit Dezember 2023 einem Antragsstopp wegen Mittelerschöpfung und wurde deshalb NICHT aufgenommen.
So kommst du an diese Förderung
Antrag stellen, bevor du kaufst oder beauftragst
Die Bedingungen dieses Programms verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung aus.
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Zinsloses Darlehen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf max. 1.950 €/m² Wohnfläche bzw. höchstens 155.630 € je Wohneinheit, davon 25 % Tilgungsnachlass
Antrag direkt beim Fördergeber einreichen
Der Antrag läuft über LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) — der Link steht oben auf dieser Seite.
Zusätzlich möglich: Sanierungs-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten in Mecklenburg-Vorpommern auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung) | Bundesförderung | bis 150.000 € | Budget verfügbar |
| KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude | Bundesförderung | bis 120.000 € | Budget verfügbar |
| BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | Bundesförderung | bis 12.000 € | Budget verfügbar |
| BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen | Bundesförderung | bis 12.000 € | Budget verfügbar |
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – inkl. Sanierungsfahrplan | Bundesförderung | bis 850 € | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Dämmung & Sanierung in Mecklenburg-Vorpommern?
LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) fördert mit: bis 155.630 € — Zinsloses Darlehen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf max. 1.950 €/m² Wohnfläche bzw. höchstens 155.630 € je Wohneinheit, davon 25 % Tilgungsnachlass.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Für Eigentümer von Miet-, Genossenschafts- oder selbstgenutztem Wohneigentum in Gebäuden ab 10 Jahren, einkommensgeprüft nach der Einkommensgrenzenverordnung M-V. Ausdrücklich förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung, daneben auch Barrierefreiheit und Aufzüge. Bei Selbstnutzung gilt eine 15-jährige Nutzungsbindung. Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn schriftlich beim LFI.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft direkt über LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Dämmung & Sanierung-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus-Sanierung); KfW 358/359 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude; BEG Einzelmaßnahmen – Zuschuss Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.
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