Förderprogramm Fassadenbegrünung
100 € – 3.000 €
80 % der förderfähigen Kosten je Objekt und Maßnahme, Förderuntergrenze 100 Euro, Förderobergrenze 3.000 Euro
Bedingungen
Gefördert wird ausschließlich die bodengebundene Begrünung von Hausfassaden mit ausreichend dimensioniertem Wurzelraum (empfohlen mindestens 1 m³ durchwurzeltes Bodensubstrat), inklusive Kletterhilfen, Pflanzgut sowie Material- und Baukosten. Reine Eigenleistung wird nicht bezuschusst. Das Fördergebiet ist auf ein innerstädtisches Areal begrenzt (Jägerstraße/Clarissenstraße/Königsstraße im Westen, Bahngleise im Norden, Talfinger Straße/Wielandstraße im Osten, Donau/Sedanstraße im Süden). Antragstellung per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung, vor Beginn der Maßnahme.
Stand: 05.09.2026