Förderprogramm Fassadenbegrünung
Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht · Ulm · Baden-Württemberg
Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht fördert Vorhaben im Bereich Regenwasser & Begrünung in Ulm. Die Förderhöhe beträgt: 100 € – 3.000 €, 80 % der förderfähigen Kosten je Objekt und Maßnahme, Förderuntergrenze 100 Euro, Förderobergrenze 3.000 Euro.
Förderhöhe
100 € – 3.000 € 80 % der förderfähigen Kosten je Objekt und Maßnahme, Förderuntergrenze 100 Euro, Förderobergrenze 3.000 Euro
Bedingungen
Gefördert wird ausschließlich die bodengebundene Begrünung von Hausfassaden mit ausreichend dimensioniertem Wurzelraum (empfohlen mindestens 1 m³ durchwurzeltes Bodensubstrat), inklusive Kletterhilfen, Pflanzgut sowie Material- und Baukosten. Reine Eigenleistung wird nicht bezuschusst. Das Fördergebiet ist auf ein innerstädtisches Areal begrenzt (Jägerstraße/Clarissenstraße/Königsstraße im Westen, Bahngleise im Norden, Talfinger Straße/Wielandstraße im Osten, Donau/Sedanstraße im Süden). Antragstellung per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung, vor Beginn der Maßnahme.
Offizielles Infoblatt der Stadt Ulm, per curl auf ulm.de geprüft (HTTP 200, Herausgeber lt. Impressum: Stadt Ulm). Kein Ausstellungs-/Stand-Datum im PDF, kein Hinweis auf Mittelerschöpfung oder Befristung gefunden. Räumliche Beschränkung auf ein Innenstadt-Fördergebiet ist im PDF exakt beschrieben (siehe bedingungen).
So kommst du an diese Förderung
Antrag stellen, bevor du kaufst oder beauftragst
Die Bedingungen dieses Programms verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung aus.
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 80 % der förderfähigen Kosten je Objekt und Maßnahme, Förderuntergrenze 100 Euro, Förderobergrenze 3.000 Euro
Antragsweg beim Fördergeber erfragen
Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht.
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Regenwasser & Begrünung in Ulm?
Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht fördert mit: 100 € – 3.000 € — 80 % der förderfähigen Kosten je Objekt und Maßnahme, Förderuntergrenze 100 Euro, Förderobergrenze 3.000 Euro.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Gefördert wird ausschließlich die bodengebundene Begrünung von Hausfassaden mit ausreichend dimensioniertem Wurzelraum (empfohlen mindestens 1 m³ durchwurzeltes Bodensubstrat), inklusive Kletterhilfen, Pflanzgut sowie Material- und Baukosten. Reine Eigenleistung wird nicht bezuschusst. Das Fördergebiet ist auf ein innerstädtisches Areal begrenzt (Jägerstraße/Clarissenstraße/Königsstraße im Westen, Bahngleise im Norden, Talfinger Straße/Wielandstraße im Osten, Donau/Sedanstraße im Süden). Antragstellung per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung, vor Beginn der Maßnahme.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist Stadt Ulm, Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.
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