Laden im Mehrparteienhaus (Bundesförderung private Ladeinfrastruktur)
1.300 € – 2.000 €
1.300 € je Stellplatz (nur Vorverkabelung), 1.500 € inkl. Wallbox bis 22 kW, 2.000 € bei bidirektionalem Ladepunkt
Stand: 18.07.2026
In Baden-Württemberg haben aktuell 3 Städte ein Wallbox-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Baden-Württemberg sind 5 Städte mit einem eigenen Wallbox-Programm gelistet, darunter Stuttgart, Heidelberg und Konstanz. Landesweit gilt außerdem Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Landesweit gilt außerdem Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Baden-Baden | Budget verfügbar | 200 € |
| Konstanz | Budget verfügbar | 150 € |
| Ravensburg/Weingarten | Budget verfügbar | 100 € |
| Heidelberg | derzeit kein aktives Programm | 1.000 € |
| Stuttgart | derzeit kein aktives Programm | 1.000 € |
1.300 € – 2.000 €
1.300 € je Stellplatz (nur Vorverkabelung), 1.500 € inkl. Wallbox bis 22 kW, 2.000 € bei bidirektionalem Ladepunkt
Stand: 18.07.2026
Vergütung 95 € – 330 €
Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.
ca. 95–330 € pro Jahr und E-Auto (anbieter- und marktabhängig; 2026 deutlich höhere Prämien als 2025)
Stand: 18.07.2026
bis 2.500 €
bis 40 % der Kosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt
Stand: 18.07.2026
bis 10.200 €
bis 10.200 € Zuschuss für das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wallbox
Stand: 18.07.2026
bis 900 €
pauschal 900 € pro Ladepunkt
Stand: 18.07.2026
Ja: Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gilt landesweit in Baden-Württemberg. Dazu kommen 5 Städte mit eigenem kommunalem Programm — beides zusammen in der Übersicht unten.
Die früheren KfW-Programme für Einfamilienhäuser sind ausgelaufen. Aktiv ist das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" für WEGs und Vermieter. Für Einfamilienhäuser bleiben vor allem Stadtwerke-Boni.
Halter reiner E-Autos können ihre eingesparten Emissionen jährlich verkaufen. Der Verkauf läuft über spezialisierte THG-Anbieter, die die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt übernehmen.
Meist ein Stromliefervertrag — oft Ökostrom — beim jeweiligen Stadtwerk, manchmal eine bestimmte Wallbox oder ein steuerbarer Netzanschluss.
Ja, jede private Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden; ab einer bestimmten Leistung ist eine Genehmigung nötig. Viele Förderprogramme verlangen den Nachweis.
Ja, du hast einen Anspruch auf die Zustimmung — der Vermieter darf nur aus triftigem Grund ablehnen. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet nur noch über das Wie der Installation.
Nein, die frühere Kaufprämie ist ausgelaufen. Es bleiben die jährliche THG-Quote und regionale Wallbox-Boni.
Offizielle Quellen: KfW — Förderung für Privatpersonen · § 554 BGB (Anspruch auf Lademöglichkeit). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.