Förderung von Gebäudebegrünungen (Oldenburg)
bis 20.000 €
Bis zu 50 % der Kosten; max. 20.000 €/Jahr für Dachbegrünung (Fassadenbegrünung bis 25.000 €); zusätzlich bis 600 € für die Statikprüfung
Bedingungen
Substrat/Vegetationsmatte mind. 5 cm; Mindestfläche 10 m²; förderberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften und Unternehmen.
Stand: 18.07.2026