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Kommunale Förderung
Landeshauptstadt München · München
bis 30.000 €
15 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, 30% bei Grundwasserwärmepumpen oberhalb der BEG-Höchstgrenze, max. 30.000 €
Die Landeshauptstadt München fördert den Austausch von Heizungen in bestehenden Gebäuden, wenn diese an die Bundesförderung gekoppelt sind. Eine Energieberatung und ein Sanierungsfahrplan sind erforderlich. Die Förderung beträgt bis zu 30.000 € für Grundwasserwärmepumpen.
Bedingungen
Es handelt sich um einen Zuschuss für den Austausch von Heizungen in bestehenden Wohngebäuden, gekoppelt an die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG). Eine gebäudespezifische Energieberatung (iSFP) ist erforderlich, die einen Schritt-für-Schritt Sanierungsplan darstellt. Die Maßnahmen müssen an eine erfolgreiche BEG-Förderung gebunden sein.
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Stand: 18.07.2026
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Kommunale Förderung
Landeshauptstadt München · München
bis 30.000 €
Zusatzförderung 30% der Kosten oberhalb der BEG-Förderhöchstgrenze für Grundwasser-/Erdwärmepumpen; max. anrechenbar 30.000€ (1. Wohneinheit), 15.000€ (2.-6. Wohneinheit), 8.000€ je weitere Wohneinheit.
Bedingungen
Nur Kosten, die auch bei der BEG EM (Bundesförderung) anerkannt werden; reine Ergänzung zur Bundesförderung, kein eigenständiger Zuschuss ohne BEG-Bescheid.
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Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW / BMWE (BEG WG)
Kredit
bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse), Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe, +10 % Worst-Performing-Building-Bonus, +15 % Bonus serielle Sanierung
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW
Kredit
bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWSB)
bis 28.000 €
bis zu 28.000 € für ein Einfamilienhaus, 15.000 € zusätzlich pro weitere Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW · Bielefeld
bis 21.000 €
bis zu 30 % der Kosten, kann durch Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden, max. 21.000 Euro für Einfamilienhaus
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
KfW · Bonn
bis 21.000 €
Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
KfW / BMWE (BEG EM)
bis 21.000 €
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 9.000 €
30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
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Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 6.000 €
15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
KfW · Essen
30 € – 70 €
30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Stand: 18.07.2026