Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (ILB Brandenburg)
bis 10.000 €
Ab 2026: 10.000 € Zuschuss plus bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen; beim Bestandskauf mit Modernisierung zusätzlich 20.000 € Darlehen
Stand: 18.07.2026
Für Brandenburg zeigen wir alle Landes- und Bundesprogramme — kommunale Töpfe werden laufend ergänzt. PLZ eingeben für dein Ergebnis:
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
Landesweit gilt außerdem Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (ILB Brandenburg).
Landesweit gilt außerdem Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (ILB Brandenburg).
bis 10.000 €
Ab 2026: 10.000 € Zuschuss plus bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen; beim Bestandskauf mit Modernisierung zusätzlich 20.000 € Darlehen
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse), Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe, +10 % Worst-Performing-Building-Bonus, +15 % Bonus serielle Sanierung
Stand: 18.07.2026
Kredit bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil (Ergänzungskredit Plus, Nr. 358) bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €
Stand: 18.07.2026
bis 28.000 €
bis zu 28.000 € für ein Einfamilienhaus, 15.000 € zusätzlich pro weitere Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
bis zu 30 % der Kosten, kann durch Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden, max. 21.000 Euro für Einfamilienhaus
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
bis 21.000 €
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit) = max. 21.000 € Zuschuss; zusätzlich 2.500 € E
Stand: 18.07.2026
bis 9.000 €
30 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben, gedeckelt auf 30.000 € (1. Wohneinheit), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE — d. h. bis 9.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit
Stand: 18.07.2026
bis 6.000 €
15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus) auf max. 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis 6.000 €; 50 % für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen
Stand: 18.07.2026
30 € – 70 €
30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Stand: 18.07.2026
Ja: Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung (ILB Brandenburg) gilt landesweit in Brandenburg. Kommunale Programme sind für dein Bundesland aktuell keine gelistet, das Landesprogramm gilt aber unabhängig davon.
Das hängt von mehreren Faktoren ab — unter anderem Haushaltseinkommen, Heizungstyp und ob eine funktionierende fossile Heizung ersetzt wird — und setzt sich aus Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Weil sich Sätze ändern können, nennen wir hier keine feste Prozentzahl; die aktuell gültigen Konditionen stehen direkt bei der KfW.
Nein. Gefördert wird grundsätzlich auch der freiwillige Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung.
Vor Vorhabensbeginn: Erst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, dann den Antrag stellen, dann beauftragen. Diese Reihenfolge gilt unabhängig von der Höhe der Förderung.
Oft ja: Viele Stadtwerke und Kommunen zahlen zusätzlich. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, regelt jeweils die Richtlinie zur Kumulierung.
Nur als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Heizfunktion als Hauptzweck und Fachinstallation. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion werden nicht gefördert.
Ja — er senkt spürbar den Verbrauch und wird bei geförderten Heizungstauschen ohnehin praktisch immer verlangt. Direkt mit dem Heizungstausch beauftragt, zählt er zu dessen förderfähigen Kosten.
Offizielle Quellen: BAFA — Energieförderung im Überblick · KfW — Förderung für Privatpersonen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.