Balkonkraftwerk als Mieter

Seit der Reform von BGB und WEG-Recht ist Steckersolar eine „privilegierte Maßnahme" — deine Ausgangslage ist so gut wie nie.

Darf mein Vermieter Nein sagen?

Grundsätzlich brauchst du die Zustimmung — aber der Vermieter darf sie nur noch aus triftigen Gründen verweigern (z. B. konkrete bauliche Gefahren), denn Steckersolargeräte sind gesetzlich privilegiert (§ 554 BGB). „Gefällt mir optisch nicht" reicht als Ablehnung in aller Regel nicht mehr. Das Gleiche gilt in der Eigentümergemeinschaft (WEG): Der Anspruch auf Gestattung besteht, die WEG entscheidet nur noch über das Wie der Anbringung.

So gehst du vor

  1. Vermieter schriftlich informieren: Gerät (max. 800 W), Anbringungsort, fachgerechte Montage.
  2. Zustimmung einholen — bei Balkon-Außenmontage ggf. Vorgaben zur Befestigung akzeptieren.
  3. Förderung deiner Stadt prüfen und vor dem Kauf beantragen — viele Programme stehen ausdrücklich auch Mietern offen, manche (z. B. Landesprogramme wie in Mecklenburg-Vorpommern) sogar nur Mietern.
  4. Nach Inbetriebnahme: im Marktstammdatenregister anmelden.

Die schriftliche Information an den Vermieter sollte das Gerät selbst nennen — insbesondere die maximale Leistung von 800 Watt —, den geplanten Anbringungsort am Balkon sowie den Hinweis auf eine fachgerechte Montage. Verlangt der Vermieter bestimmte Vorgaben zur Befestigung, etwa eine bestimmte Halterung für die Außenmontage, kannst du diese in aller Regel akzeptieren, ohne dass dein grundsätzlicher Anspruch dadurch gefährdet wird. In der Eigentümergemeinschaft läuft es ähnlich: Über das Ob der Anbringung entscheidet niemand mehr, nur noch über das Wie.

Was beim Auszug gilt

Das Gerät gehört dir — du nimmst es einfach mit und stellst den ursprünglichen Zustand her. Gerade deshalb lohnt sich ein Balkonkraftwerk auch in der Mietwohnung: Es amortisiert sich meist in 2–3 Jahren (zur Rechnung). Steuerlich ändert die Mietwohnung ohnehin nichts — mehr dazu in Balkonkraftwerk & Steuer.

Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk als Mieter

Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk grundsätzlich verbieten?

Nur noch aus triftigen Gründen wie konkreten baulichen Gefahren. Steckersolargeräte sind seit der Reform gesetzlich privilegiert (§ 554 BGB) — ein rein optischer Einwand reicht als Ablehnung in aller Regel nicht mehr.

Brauche ich trotzdem die Zustimmung meines Vermieters?

Ja, grundsätzlich schon. Informiere ihn schriftlich über Gerät, Anbringungsort und die fachgerechte Montage und hole seine Zustimmung ein, auch wenn er sie kaum noch verweigern darf.

Was gilt in der Eigentümergemeinschaft (WEG)?

Der Anspruch auf Gestattung besteht auch dort. Die WEG entscheidet nur noch über das Wie der Anbringung, nicht mehr darüber, ob überhaupt.

Bekomme ich als Mieter auch einen Förderzuschuss?

Oft ja: Viele städtische Programme stehen ausdrücklich auch Mietern offen, manche Landesprogramme — etwa in Mecklenburg-Vorpommern — richten sich sogar nur an Mieter. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

Was passiert mit dem Balkonkraftwerk, wenn ich ausziehe?

Es gehört dir. Du nimmst es einfach mit und stellst den ursprünglichen Zustand des Balkons wieder her.

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