Budget verfügbar Bundesförderung Stand: 05.09.2026

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Es handelt sich um einen Kredit: bis 50.000 €, bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Höhe der Förderung

Kredit bis 50.000 € bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Bedingungen

Für Eigentümer und Mieter jeden Alters; fördert Barrierereduzierung (Bad, Zugänge, Rampen, Aufzüge) und Einbruchschutz an bestehenden Wohngebäuden. Antrag vor Beginn der Maßnahme, nicht direkt bei der KfW, sondern über Hausbank/Finanzierungspartner.

Kombinierbar mit Pflegekassen-Zuschuss (§40 SGB XI) und teils mit Landesprogrammen.

Zum offiziellen Antrag bei KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Antrag stellen, bevor du kaufst oder beauftragst

Die Bedingungen dieses Programms verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung aus.

2

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

3

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung

4

Antrag direkt beim Fördergeber einreichen

Der Antrag läuft über KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) — der Link steht oben auf dieser Seite.

Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund

Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.

ProgrammEbeneHöheStatus
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) Bundesförderung bis 6.250 € Budget verfügbar
Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bundesförderung bis 4.180 € Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung Weitere Förderung Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) Weitere Förderung Budget verfügbar
Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX) Weitere Förderung Budget verfügbar

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen?

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit: bis 50.000 € — bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 10 Jahre Zinsbindung.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Für Eigentümer und Mieter jeden Alters; fördert Barrierereduzierung (Bad, Zugänge, Rampen, Aufzüge) und Einbruchschutz an bestehenden Wohngebäuden. Antrag vor Beginn der Maßnahme, nicht direkt bei der KfW, sondern über Hausbank/Finanzierungspartner.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft direkt über KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?

Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B); Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI); Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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