Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 6.250 €, 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro.
Förderhöhe
bis 6.250 € 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro
Bedingungen
Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Mieter (mit Modernisierungsvereinbarung) oder WEG. Ausführung durch Fachunternehmen, technische Mindestanforderungen. Antrag vor Auftragsvergabe über KfW-Zuschussportal.
Budget dieses Zuschusses war in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig erschöpft/pausiert; vor Planung aktuellen Kontingent-Status auf kfw.de bzw. beim Zuschussportal prüfen.
So kommst du an diese Förderung
Antrag stellen, bevor du kaufst oder beauftragst
Die Bedingungen dieses Programms verlangen die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Eine bereits bezahlte Rechnung schließt die Förderung aus.
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro
Antrag direkt beim Fördergeber einreichen
Der Antrag läuft über KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) — der Link steht oben auf dieser Seite.
Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | Bundesförderung | bis 50.000 € | Budget verfügbar |
| Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bundesförderung | bis 4.180 € | Budget verfügbar |
| Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung | Weitere Förderung | Budget verfügbar | |
| Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) | Weitere Förderung | Budget verfügbar | |
| Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX) | Weitere Förderung | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen?
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit: bis 6.250 € — 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Mieter (mit Modernisierungsvereinbarung) oder WEG. Ausführung durch Fachunternehmen, technische Mindestanforderungen. Antrag vor Auftragsvergabe über KfW-Zuschussportal.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft direkt über KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI); Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.