Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: bis 6.250 €, 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro.
Förderhöhe
bis 6.250 € 10% der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen; 12,5% (max. 6.250 Euro) beim Standard 'Altersgerechtes Haus'; förderfähige Kosten max. 25.000–50.000 Euro
Bedingungen
Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Mieter (mit Modernisierungsvereinbarung) oder WEG. Ausführung durch Fachunternehmen, technische Mindestanforderungen. Antrag vor Auftragsvergabe über KfW-Zuschussportal.
Budget dieses Zuschusses war in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig erschöpft/pausiert; vor Planung aktuellen Kontingent-Status auf kfw.de bzw. beim Zuschussportal prüfen.