Barrierefrei umbauen: Zuschüsse richtig kombinieren

Bodengleiche Dusche, breitere Türen, Rampe am Eingang: Der verlässlichste Topf ist nicht die KfW, sondern die Pflegekasse — und der steht im Gesetz.

Der sichere Weg: 4.180 € von der Pflegekasse

Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zahlen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — nicht ein bestimmtes Einkommen und kein Eigentum an der Wohnung. Auch Mieter können den Zuschuss bekommen.

Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gelten die 4.180 Euro je Pflegebedürftigem. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist dabei auf 16.720 Euro begrenzt; bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird dieser Betrag anteilig aufgeteilt.

Die Frist, die dir hilft

§ 40 Absatz 7 SGB XI setzt der Pflegekasse eine harte Grenze: Sie muss zügig entscheiden, spätestens drei Wochen nach Antragseingang. Wird eine Fachperson oder der Medizinische Dienst eingeschaltet, sind es fünf Wochen. Teilt die Kasse die Gründe für eine Verzögerung nicht rechtzeitig mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Notiere dir deshalb das Eingangsdatum deines Antrags.

KfW-Zuschuss 455-B: aktuell gestoppt

Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung" (455-B) der KfW ist der zweite große Baustein — zurzeit aber nicht beantragbar: Die Fördermittel sind wegen der hohen Nachfrage ausgeschöpft. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Für die Zeit danach gilt die Grundregel unverändert: Ein Antrag ist nur möglich, solange du mit dem Vorhaben noch nicht begonnen hast — Planungs- und Beratungsleistungen zählen dabei nicht als Vorhabensbeginn. Den tagesaktuellen Stand nennt die KfW auf ihrer Produktseite.

Das dritte Standbein: Land, Stadt und Pflegekasse zusammendenken

Viele Länder und Kommunen haben eigene Programme zur Wohnraumanpassung, teils mit Einkommensgrenzen, teils als Pauschale. Sie lassen sich häufig mit dem Pflegekassen-Zuschuss verbinden, solange nicht derselbe Kostenanteil doppelt gefördert wird — trenne dafür die Rechnungen sauber nach Gewerken. Was in deiner Region gilt:

Speziell Treppenlift: Für den häufigsten Einzelfall haben wir eine eigene Anleitung — Treppenlift-Zuschuss. Wie du mehrere Töpfe sauber kombinierst, steht in Förderungen kombinieren.

Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den barrierefreien Umbau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gelten 4.180 Euro je Pflegebedürftigem; der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt.

Was gilt bei mehr als vier Pflegebedürftigen im Haushalt?

Dann wird der Höchstbetrag von 16.720 Euro anteilig auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Wie lange darf die Pflegekasse für die Entscheidung brauchen?

Die Pflegekasse muss zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Wird eine Fachperson oder der Medizinische Dienst eingeschaltet, sind es fünf Wochen.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht?

Teilt die Pflegekasse die Gründe für eine Verzögerung nicht rechtzeitig mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Gibt es den KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung noch?

Derzeit nicht. Die Fördermittel des Investitionszuschusses Barrierereduzierung (455-B) sind wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft, neue Anträge sind aktuell nicht möglich. Prüfe den Stand vor einer Planung direkt bei der KfW.

Muss ich vor dem Umbau einen Antrag stellen?

Ja. Zuschüsse werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn.

Alle Programme deiner Region: Barrierefrei umbauen · Antragsablauf: Förderung richtig beantragen

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 und 7 SGB XI (Gesetzestext); Angaben zum Zuschuss 455-B nach der Produktseite der KfW. Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind Gesetz und Förderbedingungen.