Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt.
Förderhöhe
Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt
Bedingungen
Nur für Versicherte mit anerkanntem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. Berufskrankheit, wenn infolge der Unfallfolgen ein behindertengerechter Umbau des vorhandenen Wohnraums nicht nur vorübergehend erforderlich ist. Nachrangig zu anderen Leistungsträgern.
Reiner Hinweis: gilt nur für Unfallversicherte, nicht als allgemeines Förderprogramm für alle Privatpersonen. Antrag über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
So kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt
Antragsweg beim Fördergeber erfragen
Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.
Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund
Neben dem Programm auf dieser Seite gelten auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.
| Programm | Ebene | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | Bundesförderung | bis 50.000 € | Budget verfügbar |
| Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | Bundesförderung | bis 6.250 € | Budget verfügbar |
| Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bundesförderung | bis 4.180 € | Budget verfügbar |
| Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) | Weitere Förderung | Budget verfügbar | |
| Leistungen für Wohnraum – Eingliederungshilfe (§ 77 SGB IX) | Weitere Förderung | Budget verfügbar |
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen?
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse fördert mit: Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Nur für Versicherte mit anerkanntem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. Berufskrankheit, wenn infolge der Unfallfolgen ein behindertengerechter Umbau des vorhandenen Wohnraums nicht nur vorübergehend erforderlich ist. Nachrangig zu anderen Leistungsträgern.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?
Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B); Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.