Budget verfügbar Weitere Förderung Stand: 18.07.2026

Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt.

Förderhöhe

Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt

Bedingungen

Nur für Versicherte mit anerkanntem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. Berufskrankheit, wenn infolge der Unfallfolgen ein behindertengerechter Umbau des vorhandenen Wohnraums nicht nur vorübergehend erforderlich ist. Nachrangig zu anderen Leistungsträgern.

Reiner Hinweis: gilt nur für Unfallversicherte, nicht als allgemeines Förderprogramm für alle Privatpersonen. Antrag über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.

Weitere Details bei Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse ↗

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