Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) / zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen bundesweit. Die Förderhöhe beträgt: Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt.
Förderhöhe
Einzelfallentscheidung, keine pauschale Obergrenze in den Richtlinien genannt
Bedingungen
Nur für Versicherte mit anerkanntem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. Berufskrankheit, wenn infolge der Unfallfolgen ein behindertengerechter Umbau des vorhandenen Wohnraums nicht nur vorübergehend erforderlich ist. Nachrangig zu anderen Leistungsträgern.
Reiner Hinweis: gilt nur für Unfallversicherte, nicht als allgemeines Förderprogramm für alle Privatpersonen. Antrag über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.