Budget verfügbar Landesförderung Stand: 05.09.2026

Förderung von barrierefreiem Wohnen – Baudarlehen

Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) · Bayern

Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen in Bayern. Es handelt sich um einen Kredit: bis 10.000 €, bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Baudarlehen.

Höhe der Förderung

Kredit bis 10.000 € bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Baudarlehen

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Bedingungen

Grad der Behinderung ab 50 erforderlich; Einkommensgrenzen des Haushalts der bewohnenden Person dürfen nicht überschritten werden. Nach 5 Jahren zweckentsprechender Nutzung entfällt die Rückzahlungspflicht. Für Eigentums- und Mietwohnungen.

Antragstellung meist über das örtliche Wohnungsamt (z.B. der jeweiligen Stadt); Antrag vor Baubeginn nötig.

Weitere Details bei Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr). Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Baudarlehen

3

Antragsweg beim Fördergeber erfragen

Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr).

Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund

Neben dem Programm auf dieser Seite gelten in Bayern auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.

ProgrammEbeneHöheStatus
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Bundesförderung bis 50.000 € Budget verfügbar
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) Bundesförderung bis 6.250 € Budget verfügbar
Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bundesförderung bis 4.180 € Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung Weitere Förderung Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Rentenversicherung (Berufliche Reha) Weitere Förderung Budget verfügbar

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen in Bayern?

Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) fördert mit: bis 10.000 € — bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Baudarlehen.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Grad der Behinderung ab 50 erforderlich; Einkommensgrenzen des Haushalts der bewohnenden Person dürfen nicht überschritten werden. Nach 5 Jahren zweckentsprechender Nutzung entfällt die Rückzahlungspflicht. Für Eigentums- und Mietwohnungen.

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr). Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?

Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B); Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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