Städtisches Programm zur Wohnraumanpassung
bis 2.500 €
Stadt Leipzig übernimmt den nach der Landesförderung verbleibenden Eigenanteil von 20 % der Kosten: max. 1.000 Euro bei allgemeiner Barrierereduzierung, max. 2.500 Euro beim rollstuhlgerechten Umbau. Ergänzt die Landesförderung Sachsen (bis zu 4.000 bzw.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Mieter (auch mit bereits unterschriebenem, noch nicht angetretenem Mietvertrag) sowie Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Leipzig. Voraussetzung ist ein Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank zur Landesförderung Wohnraumanpassung; Einkommen darf die Sächsischen Einkommensgrenzen um max. 10 % überschreiten. Antrag beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung nach Bewilligung durch die SAB.
Stand: 05.09.2026