Wohnraumanpassung – Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
Höhe richtet sich nach individueller Umbaumaßnahme, keine pauschale Obergrenze veröffentlicht
Bedingungen
Mindestalter 60 Jahre oder Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad; Einkommensgrenze darf max. um 40% überschritten werden, Vermögensfreibetrag 10.000 Euro je Haushaltsmitglied. Nur für Mieterinnen/Mieter (keine Eigentümer).
Stand: 18.07.2026