Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnen
Regelförderung 10 % der förderfähigen Kosten bei Mindestkosten von 2.500 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 25 %; kein fester Höchstbetrag auf der Seite genannt.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mieter oder Eigentümer), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit Objekt im Stadtkreis Mannheim. Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn erfolgen, Förderung unabhängig vom Einkommen. Gefördert werden u. a. Rampen, Treppenlifte, elektrische Türantriebe, barrierefreie Bäder und Haltegriffe.
Stand: 11.08.2026