Zuschuss zur Modernisierung von Wohnraum
20.000 € – 30.000 €
Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage max. 1.600 Euro je m² Wohnfläche); eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 Euro errechnet. Der reale Förderhöchstbetrag laut Satzung liegt bei 9
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Grundstücken mit Miet-, Genossenschafts- oder selbstgenutztem Wohneigentum in Rostock, Gebäude älter als 10 Jahre. Barrierefreie Modernisierung gemäß DIN 18040-2 sowie der Einbau/Austausch von Personenaufzügen sind explizit genannte Förderzwecke neben Energieeinsparung u. a. Belegungsbindung von 15 Jahren bei selbstgenutztem Eigentum. Kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Stand: 11.08.2026