Alters- und behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohnraum
bis 3.835 €
Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger/in und Wohnung.
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnort Dresden, die entweder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder als schwerbehindert anerkannt sind (GdB mind. 50, bzw. gleichgestellt ab GdB 30). Zustimmung des Wohnungseigentümers zur Baumaßnahme erforderlich, Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, Baubeginn erst nach Förderzusage. Die Förderung ist nachrangig gegenüber Zuschüssen der Pflegekasse oder Landesfördermitteln. Gefördert werden z. B. Haltegriffe, Barrierebeseitigung und behindertengerechter Badumbau.
Stand: 05.09.2026