Budget verfügbar Kommunale Förderung Stand: 05.09.2026

Alters- und behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohnraum

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität · Dresden · Sachsen

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität fördert Vorhaben im Bereich Barrierefrei umbauen in Dresden. Die Förderhöhe beträgt: bis 3.835 €, Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger/in und Wohnung.

Förderhöhe

bis 3.835 € Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger/in und Wohnung.

Bedingungen

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnort Dresden, die entweder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder als schwerbehindert anerkannt sind (GdB mind. 50, bzw. gleichgestellt ab GdB 30). Zustimmung des Wohnungseigentümers zur Baumaßnahme erforderlich, Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, Baubeginn erst nach Förderzusage. Die Förderung ist nachrangig gegenüber Zuschüssen der Pflegekasse oder Landesfördermitteln. Gefördert werden z. B. Haltegriffe, Barrierebeseitigung und behindertengerechter Badumbau.

Per curl verifiziert (HTTP 200), Fördersatz und Höchstbetrag stehen wörtlich im Seitentext (Amt für Stadtplanung und Mobilität, Sachgebiet Wohnungsbauförderung). Kein Rechtsanspruch auf die Förderung laut Seite. Eine ältere Drittquelle erwähnte eine Haushaltssperre der Stadt Dresden – auf der aktuell abgerufenen Amtsseite nicht bestätigt, daher nicht übernommen.

Zum offiziellen Antrag bei Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität ↗

Was bekommst du konkret?

Dieses Programm erstattet 75 % der Kosten, höchstens aber 3.835 €. Ab einer Rechnungssumme von 5.114 € bekommst du also immer denselben Höchstbetrag — mehr Kosten bringen keinen höheren Zuschuss.

Deine KostenZuschussDu zahlst selbst
2.550 € 1.912 € 638 €
5.114 € 3.835 € Höchstbetrag 1.279 €
10.250 € 3.835 € Höchstbetrag 6.415 €

Gerechnet mit dem Fördersatz aus der Original-Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität — Eigenanteile, Mindestbeträge und förderfähige Positionen können abweichen.

So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger/in und Wohnung.

3

Antrag direkt beim Fördergeber einreichen

Der Antrag läuft über Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität — der Link steht oben auf dieser Seite.

Zusätzlich möglich: Barrierefrei-Umbau-Förderung von Land und Bund

Neben dem Programm auf dieser Seite gelten in Sachsen auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.

ProgrammEbeneHöheStatus
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Bundesförderung bis 50.000 € Budget verfügbar
Wohnraumanpassung – Zuschuss barrierefreier Umbau Landesförderung bis 10.000 € Budget verfügbar
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) Bundesförderung bis 6.250 € Budget verfügbar
Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bundesförderung bis 4.180 € Budget verfügbar
Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung Weitere Förderung Budget verfügbar

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Barrierefrei umbauen in Dresden?

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität fördert mit: bis 3.835 € — Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.835 Euro je Zuwendungsempfänger/in und Wohnung.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnort Dresden, die entweder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder als schwerbehindert anerkannt sind (GdB mind. 50, bzw. gleichgestellt ab GdB 30). Zustimmung des Wohnungseigentümers zur Baumaßnahme erforderlich, Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, Baubeginn erst nach Förderzusage. Die Förderung ist nachrangig gegenüber Zuschüssen der Pflegekasse oder Landesfördermitteln. Gefördert werden z. B. Haltegriffe, Barrierebeseitigung und behindertengerechter Badumbau.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft direkt über Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität. Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gibt es neben diesem Programm noch andere Barrierefrei umbauen-Förderung?

Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159); Wohnraumanpassung – Zuschuss barrierefreier Umbau; Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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