Topf leer Kommunale Förderung Stand: 11.08.2026

Förderrichtlinie Balkonsolarkraftwerke der Stadt Neuss

Stadt Neuss · Neuss · Nordrhein-Westfalen

Stadt Neuss fördert Vorhaben im Bereich Balkonkraftwerk in Neuss. Die Förderhöhe beträgt: bis 400 €, Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher).

Förderhöhe

bis 400 € Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher)

Bedingungen

Antragsberechtigt waren zunächst nur Neusser mit Wohnberechtigungsschein, ab 1. Oktober 2023 alle Neusserinnen und Neusser; Antrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, solange Mittel reichten.

Offizielle Meldung der Stadt Neuss (per curl geprüft, HTTP 200, 11.08.2026, Seite noch live) sagt wörtlich: 'Aufgrund des überaus großen Interesses ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft. Es sind also keine weiteren Anträge mehr möglich!' Letztes Update auf der Seite laut Stadt: 6. Oktober 2023 — es gibt keine neuere Quelle, die eine Wiederauflage 2025/2026 bestätigt. Vor Veröffentlichung ggf. erneut prüfen, ob ein neuer Fördertopf aufgelegt wurde.

Hier ist gerade nichts zu holen — der Topf ist leer. Viele Programme werden neu aufgelegt — Quelle und Stand-Datum rechts zeigen dir den letzten Stand.

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So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Neuss. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher)

3

Antragsweg beim Fördergeber erfragen

Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Stadt Neuss.

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerk in Neuss?

Stadt Neuss fördert mit: bis 400 € — Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher).

Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt waren zunächst nur Neusser mit Wohnberechtigungsschein, ab 1. Oktober 2023 alle Neusserinnen und Neusser; Antrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, solange Mittel reichten.

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist Stadt Neuss. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 11.08.2026 war der Status: Topf leer. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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