Förderrichtlinie Balkonsolarkraftwerke der Stadt Neuss
Stadt Neuss · Neuss · Nordrhein-Westfalen
Stadt Neuss fördert Vorhaben im Bereich Balkonkraftwerk in Neuss. Die Förderhöhe beträgt: bis 400 €, Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher).
Förderhöhe
bis 400 € Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher)
Bedingungen
Antragsberechtigt waren zunächst nur Neusser mit Wohnberechtigungsschein, ab 1. Oktober 2023 alle Neusserinnen und Neusser; Antrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, solange Mittel reichten.
Offizielle Meldung der Stadt Neuss (per curl geprüft, HTTP 200, 11.08.2026, Seite noch live) sagt wörtlich: 'Aufgrund des überaus großen Interesses ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft. Es sind also keine weiteren Anträge mehr möglich!' Letztes Update auf der Seite laut Stadt: 6. Oktober 2023 — es gibt keine neuere Quelle, die eine Wiederauflage 2025/2026 bestätigt. Vor Veröffentlichung ggf. erneut prüfen, ob ein neuer Fördertopf aufgelegt wurde.
Hier ist gerade nichts zu holen — der Topf ist leer. Viele Programme werden neu aufgelegt — Quelle und Stand-Datum rechts zeigen dir den letzten Stand.
Aktive Balkonkraftwerk-Programme in Nordrhein-Westfalen ansehenSo kommst du an diese Förderung
Bedingungen auf der Original-Seite prüfen
Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Neuss. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.
Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen
Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher)
Antragsweg beim Fördergeber erfragen
Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Stadt Neuss.
Häufige Fragen zu dieser Förderung
Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerk in Neuss?
Stadt Neuss fördert mit: bis 400 € — Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher).
Wer kann diese Förderung beantragen?
Antragsberechtigt waren zunächst nur Neusser mit Wohnberechtigungsschein, ab 1. Oktober 2023 alle Neusserinnen und Neusser; Antrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, solange Mittel reichten.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist Stadt Neuss. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?
Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 11.08.2026 war der Status: Topf leer. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.
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