Balkonkraftwerk-Förderung in Nordrhein-Westfalen 2026

In Nordrhein-Westfalen haben aktuell 12 Städte ein Balkonkraftwerk-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.

Stand der Programmprüfung: 18.07.2026

In Nordrhein-Westfalen sind 19 Städte mit einem eigenen Balkonkraftwerk-Programm gelistet, darunter Köln, Düsseldorf und Essen. Landesweit gilt außerdem Balkonkraftwerk-Förderung Städteregion Aachen (Steckersolargeräte).

Wie viel du für dein Balkonkraftwerk in Nordrhein-Westfalen bekommst, hängt stärker von deiner Stadt ab als vom Bundesland selbst — kommunale Programme unterscheiden sich in Höhe und Bedingungen deutlich. Landesweit gilt außerdem Balkonkraftwerk-Förderung Städteregion Aachen (Steckersolargeräte). Bundesweit gilt für dich in jedem Fall der Nullsteuersatz beim Kauf, unabhängig davon, was deine Stadt zusätzlich zahlt.

Prüfe deshalb zuerst die Städte-Tabelle unten: Ist deine Stadt nicht dabei, kann trotzdem ein Landkreis- oder Stadtwerke-Programm greifen, das (noch) nicht auf einer eigenen Stadtseite gelistet ist — die PLZ-Suche oben findet auch solche Fälle.

Städte in Nordrhein-Westfalen mit eigenem Programm

StadtStatusmax. Förderung
Coesfeld Budget verfügbar 540 €
Dortmund Budget verfügbar 500 €
Krefeld Budget verfügbar 400 €
Hiddenhausen Budget verfügbar 300 €
Köln Budget verfügbar 200 €
Lüdenscheid Budget verfügbar 200 €
Werther (Westf.) Budget verfügbar 200 €
Gelsenkirchen Budget verfügbar 100 €
Menden Budget verfügbar 100 €
Recklinghausen Budget verfügbar 100 €
Erkelenz Budget verfügbar
Siegen Budget verfügbar
Düsseldorf derzeit kein aktives Programm 600 €
Bochum derzeit kein aktives Programm 500 €
Rhein-Erft-Kreis (kreisweit) derzeit kein aktives Programm 200 €
Essen derzeit kein aktives Programm 150 €
Aachen derzeit kein aktives Programm 80 €
Minden derzeit kein aktives Programm 75 €
Bonn derzeit kein aktives Programm

Land & Bund: gilt in ganz Nordrhein-Westfalen

So kommst du an das Geld

  1. Zuschuss deiner Stadt und deines Bundeslands prüfen. PLZ eingeben oder direkt die Bundesland-Übersicht unten öffnen — die Budget-Ampel zeigt, ob im Topf noch Geld ist.
  2. Antrag vor dem Kauf stellen. Bei den meisten kommunalen Programmen verfällt der Anspruch, wenn du zuerst bestellst statt zuerst zu beantragen.
  3. Bei Mietwohnung: Vermieter informieren. Gerät, Anbringungsort und Leistung (meist max. 800 Watt) schriftlich mitteilen — eine Ablehnung ist nur noch aus triftigem Grund zulässig.
  4. Kaufen und anschließen. Nach der Bewilligung montieren, üblicherweise per Schuko-Stecker, ohne Elektriker.
  5. Im Marktstammdatenregister anmelden. Kostenlos und online, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme — der Netzbetreiber wird automatisch informiert.
  6. Nachweis einreichen. Rechnung und ggf. ein Foto an die Förderstelle schicken, dann die Auszahlung abwarten.

Häufige Fragen — Balkonkraftwerk-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Gibt es eine Balkonkraftwerk-Förderung speziell für Nordrhein-Westfalen?

Ja: Balkonkraftwerk-Förderung Städteregion Aachen (Steckersolargeräte) gilt landesweit in Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen 19 Städte mit eigenem kommunalem Programm — beides zusammen in der Übersicht unten.

Wer fördert Balkonkraftwerke 2026?

Vor allem Städte, Landkreise und Stadtwerke — nicht der Bund. Bundesweit gilt aber die 0-%-Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation. Einige Länder haben eigene Programme, teils nur für Mieter oder einkommensschwache Haushalte.

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk?

Typisch sind 50 bis 300 €, manche Programme zahlen bis 500 €. Häufig gilt: 50 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag, mit Sozialpass oft deutlich mehr.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Bei den meisten Programmen ja — wer zuerst kauft, verliert den Anspruch. Genaueres steht in der Förderrichtlinie, die wir auf jeder Programmseite verlinken.

Was tun, wenn meine Stadt gerade nicht fördert?

Viele Töpfe werden jährlich neu aufgelegt — ein regelmäßiger Blick auf die Programmseite lohnt sich, dort stehen immer Quelle und Stand-Datum. Bundesweit gilt außerdem die 0-%-Mehrwertsteuer, und oft springen Landesprogramme ein.

Muss ich das Balkonkraftwerk überhaupt anmelden?

Ja, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur — kostenlos, online, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber wird dabei automatisch informiert, eine separate Anmeldung dort ist nicht mehr nötig.

Muss ich den Zuschuss oder den erzeugten Strom versteuern?

Nein. Der Kauf ist dank Nullsteuersatz bereits ohne Mehrwertsteuer, Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowattpeak sind einkommensteuerfrei, und ein kommunaler Zuschuss mindert für Privatpersonen lediglich die Anschaffungskosten.

Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Nur noch aus triftigen Gründen — Steckersolargeräte gelten als privilegierte Maßnahme. In der Eigentümergemeinschaft besteht ein Anspruch auf Gestattung, entschieden wird dort nur noch über das Wie der Anbringung.

Offizielle Quellen: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) · § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz) · § 554 BGB (Recht auf Steckersolargeräte). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.