Förderrichtlinie Balkonsolarkraftwerke der Stadt Neuss
bis 400 €
Pauschal 400 Euro pro Balkonkraftwerk (kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher)
Bedingungen
Antragsberechtigt waren zunächst nur Neusser mit Wohnberechtigungsschein, ab 1. Oktober 2023 alle Neusserinnen und Neusser; Antrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, solange Mittel reichten.
Stand: 11.08.2026