Budget verfügbar Stadtwerke-Förderung Stand: 05.09.2026

Steckersolar-Prämie im KlimaFair-Tarif

Stadtwerke Lüdenscheid · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen

Stadtwerke Lüdenscheid fördert Vorhaben im Bereich Balkonkraftwerk in Lüdenscheid. Die Förderhöhe beträgt: bis 200 €, 200 Euro (Teil eines Gesamtprämienpakets von bis zu 500 Euro für mehrere Energiesparprodukte).

Förderhöhe

bis 200 € 200 Euro (Teil eines Gesamtprämienpakets von bis zu 500 Euro für mehrere Energiesparprodukte)

Bedingungen

Voraussetzung ist ein bestehender oder neu abgeschlossener KlimaFair-Tarif Strom bei den Stadtwerken Lüdenscheid

An Tarifwechsel/-abschluss gekoppelt, kein reiner Barzuschuss unabhängig vom Stromvertrag

Zum offiziellen Antrag bei Stadtwerke Lüdenscheid ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadtwerke Lüdenscheid. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 200 Euro (Teil eines Gesamtprämienpakets von bis zu 500 Euro für mehrere Energiesparprodukte)

3

Antrag direkt beim Fördergeber einreichen

Der Antrag läuft über Stadtwerke Lüdenscheid — der Link steht oben auf dieser Seite.

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerk in Lüdenscheid?

Stadtwerke Lüdenscheid fördert mit: bis 200 € — 200 Euro (Teil eines Gesamtprämienpakets von bis zu 500 Euro für mehrere Energiesparprodukte).

Wer kann diese Förderung beantragen?

Voraussetzung ist ein bestehender oder neu abgeschlossener KlimaFair-Tarif Strom bei den Stadtwerken Lüdenscheid

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft direkt über Stadtwerke Lüdenscheid. Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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