Budget verfügbar Kommunale Förderung Stand: 05.09.2026

KlimaFonds Göttingen – Förderung energetisches Sanieren, Wärmepumpe

Stadt Göttingen · Göttingen · Niedersachsen

Stadt Göttingen fördert Vorhaben im Bereich Heizung & Wärmepumpe in Göttingen. Die Förderhöhe beträgt: 1.500 € – 4.500 €, Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Heizanlage: 1.500€ für 1 Wohneinheit, je weitere Wohneinheit zusätzlich 500€, max. 4.500€ pro Objekt. Boni: Einkommensbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für nicht selbstgenutzte Förderobjekte. Förderquote max.

Förderhöhe

1.500 € – 4.500 € Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Heizanlage: 1.500€ für 1 Wohneinheit, je weitere Wohneinheit zusätzlich 500€, max. 4.500€ pro Objekt. Boni: Einkommensbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für nicht selbstgenutzte Förderobjekte. Förderquote max.

Bedingungen

Antragsberechtigt: Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter*innen mit Vermieter-Einverständnis sowie gemeinnützige Vereine mit eigenem (nicht als Wohngebäude genutztem) Gebäude in Göttingen.

Weitere Details bei Stadt Göttingen ↗

So kommst du an diese Förderung

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Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Göttingen. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

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Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Heizanlage: 1.500€ für 1 Wohneinheit, je weitere Wohneinheit zusätzlich 500€, max. 4.500€ pro Objekt. Boni: Einkommensbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für nicht selbstgenutzte Förderobjekte. Förderquote max.

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Antragsweg beim Fördergeber erfragen

Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Stadt Göttingen.

Zusätzlich möglich: Wärmepumpen-Förderung von Land und Bund

Neben dem Programm auf dieser Seite gelten in Niedersachsen auch überregionale Programme. Ob sich mehrere Förderungen kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber in seiner eigenen Richtlinie.

ProgrammEbeneHöheStatus
KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung) Bundesförderung bis 150.000 € Budget verfügbar
KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) Bundesförderung bis 120.000 € Budget verfügbar
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Bundesförderung bis 28.000 € Budget verfügbar
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) Bundesförderung bis 21.000 € Budget verfügbar
KfW-Förderung für Heizungen ab 2025 Bundesförderung bis 21.000 € Budget verfügbar

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Heizung & Wärmepumpe in Göttingen?

Stadt Göttingen fördert mit: 1.500 € – 4.500 € — Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Heizanlage: 1.500€ für 1 Wohneinheit, je weitere Wohneinheit zusätzlich 500€, max. 4.500€ pro Objekt. Boni: Einkommensbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für nicht selbstgenutzte Förderobjekte. Förderquote max.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt: Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter*innen mit Vermieter-Einverständnis sowie gemeinnützige Vereine mit eigenem (nicht als Wohngebäude genutztem) Gebäude in Göttingen.

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist Stadt Göttingen. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gibt es neben diesem Programm noch andere Heizung & Wärmepumpe-Förderung?

Für dieselbe Kategorie sind derzeit auch überregionale Programme offen: KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG Komplettsanierung inkl. Heizung); KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude); Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob sich mehrere Förderungen im Einzelfall kombinieren lassen, regelt jeder Fördergeber selbst — das steht in den jeweiligen Richtlinien.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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