Einspeisevergütung: die aktuellen Sätze
20 Jahre garantierte Vergütung für deinen Solarstrom — die Höhe hängt vom Inbetriebnahme-Datum ab.
Sätze für Inbetriebnahmen 01.02.–31.07.2026
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur. Der Satz zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme wird 20 Jahre festgeschrieben; alle 6 Monate sinken die Sätze für Neuanlagen leicht (Degression) — früher in Betrieb nehmen lohnt also.
Vergütung ≠ Förderung
Die Einspeisevergütung ist eine laufende Zahlung je Kilowattstunde — unabhängig davon kannst du einmalige Zuschüsse für PV-Anlage und Speicher mitnehmen. Beides ist kombinierbar. Beim Kauf selbst spart zusätzlich der Nullsteuersatz auf Photovoltaik. Steht die Anlage auf einem Mietshaus, kommt zusätzlich der Mieterstrom-Zuschlag für den direkt an Mieter verkauften Strom infrage.
Warum Eigenverbrauch trotzdem König ist
Wer seine Anlage früh in Betrieb nimmt, sichert sich nicht nur den aktuell höheren Satz, sondern auch die volle 20-jährige Garantie darauf — jede Verzögerung um sechs Monate bedeutet wegen der Degression einen niedrigeren Satz für die gesamte Laufzeit.
Selbst verbrauchter Strom spart dir ~35 ct/kWh Netzbezug — mehr als das Vierfache der Vergütung. Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote von ~30 % auf 60–80 %; viele Städte bezuschussen ihn extra (Übersicht).
Balkonkraftwerk? Einspeisung wird dort meist nicht vergütet (Anmeldung ohne Vergütung ist der Normalfall) — dafür ist alles steuerfrei und die Anmeldung dauert 10 Minuten.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 zahlt die Überschusseinspeisung 7,78 ct/kWh bis 10 kWp, 6,73 ct/kWh von 10 bis 40 kWp und 5,50 ct/kWh von 40 bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,34 beziehungsweise 10,35 ct/kWh.
Wie lange gilt der Vergütungssatz für meine Anlage?
Der Satz zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme wird 20 Jahre lang festgeschrieben.
Warum sinkt die Vergütung für neue Anlagen ständig weiter?
Wegen der gesetzlichen Degression: Alle sechs Monate sinken die Sätze für Neuanlagen leicht — wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich den höheren Satz für die volle Laufzeit.
Kann ich Einspeisevergütung und Zuschuss gleichzeitig bekommen?
Ja. Die Einspeisevergütung ist eine laufende Zahlung je Kilowattstunde — unabhängig davon lassen sich einmalige Zuschüsse für Anlage und Speicher mitnehmen, beides ist kombinierbar.
Lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung?
Deutlich: Selbst verbrauchter Strom spart dir etwa 35 ct/kWh Netzbezug — mehr als das Vierfache der Einspeisevergütung. Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote von rund 30 % auf 60 bis 80 %.
Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk auch eine Einspeisevergütung?
In der Regel nicht — die Anmeldung ohne Vergütung ist beim Balkonkraftwerk der Normalfall. Dafür bleibt dort alles steuerfrei, und die Anmeldung dauert nur rund 10 Minuten.
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